Vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vereinbarten Reform der Riester-Rente und der für diesen Mittwoch im Bundeskabinett geplanten Behandlung des Rentenversicherungsberichts sowie des Alterssicherungsberichts weist der Konzern Versicherungskammer auf die Notwendigkeit konkreter und zeitnaher Schritte zur Umsetzung der geplanten Reform hin.
„Eine Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge ist unumgänglich, damit diese Vorsorge-Form den aktuellen Entwicklungen wie der Corona-Pandemie, der anhaltenden Niedrigzinsphase und der stagnierenden Verbreitung angepasst wird“, appelliert Dr. Robert Heene, Vorstand Lebensversicherung & Kunden-/ Vertriebsservice des Konzerns Versicherungskammer. Die politisch Verantwortlichen hätten richtigerweise eine Reform auf ihre Agenda gesetzt. „Um realistisch zu einer Reform noch in dieser Legislaturperiode zu kommen, muss ein Referentenentwurf des Gesetzes bis Jahresende vorgelegt werden“, so Dr. Heene.
Da in der lang anhaltenden Niedrigzinsphase ein Beitragserhalt kaum noch darstellbar und die Riester-Rente zugleich ein sehr verwaltungsaufwändiges Produkt sei, würden sich immer mehr Anbieter aus dem Markt verabschieden.
Sozialpolitisches Ziel bei der Einführung der Riester-Rente sei gewesen, die zusätzliche Lücke in der Gesetzlichen Rentenversicherung zu schließen und Altersarmut zu vermeiden, erinnerte Dr. Heene. Deshalb sollte die Riester-Rente insbesondere unter Geringverdienern und Familien eine deutlich stärkere Verbreitung finden. Dies könne nur über eine zeitnahe Reform erreicht werden.
Die angestrebte Riester- Reform müsste auf drei Kernforderungen zielen, bekräftigte Dr. Heene:
- eine Flexibilisierung der Bruttobeitragsgarantie, inklusive mindestens eines Wahlrechts des Kunden
- eine Verwaltungs- und Produktvereinfachung, die in der Folge auch Kosten reduziert
- und eine Ausweitung des Kreises der Förderberechtigten, inklusive Selbständiger und Freiberufler.
(Konzern Versicherungskammer)