Laut einer Empfehlung der einflussreichen Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) soll der Garantiezins bei Neuverträgen des Klassikers der Altersvorsorge ab 2018 auf 1,0 Prozent gesenkt werden (aktuell 1,25 Prozent). Die Berechnungen stützen sich auf den durchschnittlichen Wert der Renditen von europäischen Staatsanleihen mit höchster Kreditwürdigkeit. Im kommenden Jahr, 2017, scheint ein Zins von 1,25 Prozent offenbar weiterhin vertretbar. Für alte Verträge mit Renditen bis zu 4 Prozent bleibt alles unverändert.
Der Garantiezins (Höchstrechnungszins) ist das, womit die Kunden nach Abzug der Abschluss- und Verwaltungskosten sicher rechnen.
Dieser Zins sinkt, weil die EZB die Märkte mit Geld flutet. Zinsen sind so de facto abgeschafft, die Renditen im Keller. Die Versicherungsgesellschaften dürfen ihren Kunden eine geringere, aber auf keinen Fall eine höhere Verzinsung verbindlich zusagen. So will man sicherstellen, dass das Unternehmen sich nicht übernimmt und seine Zusagen auch zukünftig einhält.
Eine endgültige Entscheidung, was die Höhe des Garantiezinses betrifft, wird das Bundesfinanzministerium anhand der Berechnungen der DAV-Versicherungsmathematiker und der Empfehlungen der Finanzaufsicht Bafin zu einem späteren Zeitpunkt treffen.