Versicherungen

Mit der Zeitrente früher den Lebensabend genießen

Mit Beginn des laufenden Jahres greift in Deutschland das 2007 verkündete Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz. Hinter dem Wortungetüm verbirgt sich die Einführung der Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre ab Geburtsjahrgang 1964. Für Arbeitnehmer der Jahrgänge 1947 bis 1958 gilt eine Übergangsregelung in Stufen von je einem zusätzlichen Monat pro Jahrgang. Die ab Jahrgang 1959 Geborenen sind von jeweils zwei Monaten längerer Lebensarbeitszeit betroffen, bis für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Jahrgangs 1964 die Rente mit 67 umgesetzt ist.

Lebenslange Abschläge bei vorzeitiger Verrentung

In den Genuss einer Rente ohne Abschläge kommen ab jetzt nur noch so genannte besonders langjährige Versicherte ab Alter 65 mit nachgewiesenen 45 Pflichtbeitragsjahren. Wer mindestens 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten nachweisen kann, darf weiterhin mit 63 Jahren vorzeitig in Rente gehen, muss dabei aber dauerhafte Abschläge von 0,3 Prozent je Monat, die er vor der für ihn geltenden neuen Altersgrenze in Rente geht, in Kauf nehmen. Für einen Arbeitnehmer des Jahrgangs 1964 bedeutet dies beim Ausscheiden aus dem Arbeitsleben mit 63, also vier Jahre vor seinem vollen Anspruch, einen saftigen Rentenabschlag von 14,4 Prozent – und das lebenslänglich!

 

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