Ab dieser Woche werden in den Analysetools von Franke und Bornberg auch Leistungslücken bei Wohngebäude- und Hausratversicherungen erfasst, die beim Wechsel des Versicherten zu einem anderen Anbieter entstehen. Mit dem neuen Filter reagieren die Versicherungsanalysten als erstes Ratingunternehmen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle.
„Dank der neuen Funktion können Nutzer unseres Analysetools fb-xpert prüfen, welche Versicherer eine Regelung zur Vermeidung solcher Deckungslücken vorsehen und wie diese zu bewerten ist“, sagt Michael Franke, Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH. „Damit bewegen wir uns deutlich vor dem Markt. Erst kürzlich hat die Interrisk als erster Versicherer angekündigt, die Lücke durch eine Erweiterung ihrer Versicherungsbedingungen zu schließen.“
Die Filterfunktion bereitet Vermittler auf die Bedingungsänderungen weiterer Versicherer vor. „Die neuen Klauseln der Interrisk, die zum April angekündigt wurden, haben aus unserer Sicht Initialwirkung, andere werden folgen – für Makler entsteht damit der Bedarf an aktuellen Bewertungen und Analysetools“, so Franke. „In Zeiten harten Wettbewerbs ist auf Branchengepflogenheiten und Leistungsaussagen der Versicherer kein Verlass. Was zählt sind allein verbindliche Regelungen in den Versicherungsbedingungen: Makler tun daher gut daran, sich nur auf bedingungsgestützte Analysen zu verlassen.“
Obwohl inhaltlich ein Schritt in die richtige Richtung verdeutlichen die neuen Klauseln auch, dass seitens der Vermittler gute Beratung und Dokumentation entscheidend bleiben: Auch wenn Versicherer künftig Wohngebäude- oder Hausratschäden selbst bei unklarer Zuständigkeit bearbeiten und gegebenenfalls in Vorleistung treten, können später Leistungsrückforderungen entstehen. Hier darf nicht zu viel versprochen werden.
„Wir rechnen in naher Zukunft mit qualitativ sehr unterschiedlichen Klauseln“, so Franke. „Daher ist eine exakte Analyse wichtig, um Placebo-Klauseln zu entlarven.“
Über fb-xpert kann bereits der Vorvertrag analysiert werden. Mögliche Schwachstellen werden so früh erkannt. Zusätzlich nimmt Franke und Bornberg Hinweise zum Versichererwechsel in ihre Beratungsdokumentation auf.
Im Mai 2012 verbriefte das OLG Celle eine heikle Deckungslücke in der Wohngebäudeversicherung: Kann ein Kunde nach einem Wechsel des Versicherungsunternehmens nicht genau belegen, wann ein Gebäudeschaden eingetreten ist, muss im Zweifel keiner der beiden Versicherer zahlen (OLG Celle, Urteil vom 10.05.2012 – 8 U 213/11).