Wissenschaftler halten es für realistisch, dass sich der Beitragssatz für die Pflegeversicherung auf bis zu 7% vom zu versteuernden Bruttoeinkommen erhöht. Darüber hinaus muss man bedenken, dass die Familien immer kleiner werden und somit nicht mehr gewährleistet werden kann, dass den Menschen für die Versorgung der stetig zunehmende Hochaltrigkeit und Demenzerkrankungen finanziell genug Mittel zur Verfügung stehen, sodass der Abrutsch von älteren Bürgern zur Sozialhilfe immer wahrscheinlicher wird.
Obwohl die Beitragspflicht schon am 1.01.1995 in der häuslichen Pflege und 1996 in der stationären Pflege begann, war die erste Reform in 2008 zu verzeichnen. Etwas spät, wenn man die exponentielle Entwicklung der über Sechzigjährigen bedenkt. Klar ist auch, dass, wenn nicht sehr bald eine grundlegende Reform des Systems der sozialen und gesetzlichen Pflegeversicherung eintritt, alles in sich zusammenbrechen wird. Unglaublich ist es, wenn man den Pflegebericht aus 2007 liest, bei dem die Bundesregierung davon ausging, dass ein Beitrag von 2,5% bis ins Jahr 2050 reichen würde, um das Finanzierungsproblem zu stemmen. Weit entfernt von jeglicher Realität, wenn bekannt ist, dass das Pflegerisiko von Bundesbürgern tendenziell unterschätzt wird.
Zum Jahreswechsel waren in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) rund 69,49 Millionen Menschen und in der privaten Pflegeversicherung rund 9,43 Millionen Menschen versichert.
Damit die soziale Pflegeversicherung leistet, müssen gewisse Bedingungen eingehalten werden:
Es muss eine sogenannte Vorversicherung von mindesten 2 Jahren in den letzten 10 Jahren bestanden haben
Ein Versicherungsverhältnis muss bestehen oder bestanden haben
Es muss Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes vorliegen und in der Folge amtlich festgelegt worden sein.
Es gibt 4 verschiedene Pflegestufen von Pflegestufe 0 bis Pflegestufe III:
Pflegestufen
Stufe 0 = eingeschränkte Alltagskompetenz
Stufe I = erheblich pflegebedürftig
Stufe II = schwer pflegebedürftig
Stufe III = schwer pflegebedürftig
In welche Pflegestufe ein pflegebedürftiger Mensch einzustufen ist, entscheidet bei gesetzlich Versicherten der MDK und bei privat Versicherten der medizinische Dienst MEDIPROF GmbH, Tochtergesellschaft des Verbandes der Privaten Krankenversicherung. Die Bearbeitungszeit vom Antrag bis zur Entscheidung soll nicht länger als fünf Wochen dauern.
Die Versorgungslücke
Nehme man ein Beispiel einer durchschnittlichen gesetzlichen Rente von 1.000 Euro pro Monat, so entsteht automatisch eine Finanzierungslücke von 1.000 Euro, wenn derjenige einen Pflegeheimplatz der Pflegestufe III (Personen mit Körperpflege, Ernährung oder Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts) bräuchte.
Rechenbeispiel
Pflegeheimplatz Stufe III 3.300 Euro
Kranken-, Pflegeversicherung 100 Euro
Persönl. Lebensbedarf 200 Euro
Gesamtkosten 3.600 Euro
Kostenübernahme SPV -1.510 Euro
Durchnittl. gesetzl. Altersvorsorge -1.000 Euro
Versorgungslücke 1.020 Euro
Es gibt mehrere Möglichkeiten, das Problem der Pflege im Alter zu klären, sei es über eine Pflegerenten-Zusatzversicherung, eine Pflegetagesversicherung oder über eine Pflegeversicherung. Fakt ist, dass man sich rechtzeitig darum kümmern muss, da auch die Nachkommen in der finanziellen Verantwortung stehen und mit heran gezogen werden und die jüngere Generation zu diesem Zeitpunkt selbst ganz andere Probleme klären muss.
Pflegeversicherungen im Alter sind genauso ein „Must“ wie die private Altersvorsorge. Mein Geld fand bei SwissLife einen seriösen Anbieter, der sich mit der Thematik und den passenden Lösungen sehr ernst auseinander gesetzt hat.
So plante die Bundesregierung bis 2014
Jahr/Vorhaben
2008 / Bundestag beschließt die Reform der Pflegeversicherung. Beitragssatz erhöht sich von 0,25 auf 1,95. Beitragssatz für Kinderlose beträgt 2,2%.
2009 / Es besteht Rechtsanspruch auf Pflegeberatung durch die Pflegekassen. Maßstäbe und Grundsätze für Qualität und Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Pflege müssen vereinbart werden.
2010 / Pflegeleistung wurde nochmal erhöht.
2011 / Der Pflegebericht der Bundesregierung wird in Vier-Jahres-Abständen, statt in drei vorgelegt. Die Regelprüfungen in den zugelassenen Pflegeeinrichtungen müssen mindestens in einem Jahresabstand stattfinden.
2012 / Pflegeleistungen werden weiter erhöht.
2014 / Ab 2014 muss die Bundesregierung alle drei Jahre die Notwendigkeit und die Höhe einer Anpassung der Pflegeversicherungsleistungen prüfen.