Welchen Ansatz verfolgt der Tarif PTG?
Mit dem vereinbarten Pflegetagegeld können Pflegebedürftige die Kosten finanzieren, die von der Pflegepflichtversicherung nicht gedeckt sind. Das Geld steht zur freien Verfügung. Es kann somit flexibel eingesetzt werden, im Heim oder für die Pflege zu Hause, zum Beispiel auch für Umbauten im Haus. Die Versicherten können also selbst entscheiden, wo und in welchem Umfang sie gepflegt werden wollen und welche Unterstützung sie benötigen.
Wie unterscheidet er sich von seinen Mitbewerbern?
Der PTG sieht hohe Leistungen im stationären und vor allem auch in den am häufigsten vorkommenden niedrigen Pflegegraden im ambulanten Leistungsfall vor. Der Tarif bietet eine im Wettbewerbsvergleich sehr gute dynamische Erhöhungsmöglichkeit: alle drei Jahre ohne Risikoprüfung – sogar bei bestehender Pflegebedürftigkeit. Dieser automatischen Erhöhung kann der Kunde widersprechen, und zwar ohne Konsequenzen. Somit passt sich der Versicherungsschutz an die Lebenssituation an.
Welche Flexibilität bietet dieser Tarif?
Der Tarif sieht eine Erhöhung des Tagegeldes alle drei Jahre um fünf Euro vor. Durch diese Leistungsdynamik wächst das Tagegeld langsam an, so dass auch für junge Menschen, die gerade ihre Existenz aufbauen und den Schwerpunkt auf andere Versicherungen legen, der PTG frühzeitig abgeschlossen werden sollte. Der Tarif PTG kann mit dem Pflege Schutz Paket um eine Versorgungs-Garantie innerhalb von 24 Stunden sowie mit weiteren Beratungs- und Serviceleistungen ergänzt werden.
Für welche Zielgruppe ist der PTG geeignet?
Der Tarif ist für alle interessant, die auch bei Pflegebedürftigkeit weiter selbstbestimmt bleiben wollen, um selbst entscheiden zu können, wo und wie sie gepflegt werden. Zum Beispiel, um möglichst lange in den eigenen vier Wänden leben zu können. Der Abschluss in jungen Jahren hat viele Vorteile, da der Einstieg mit niedrigem Beitrag, gutem Gesundheitszustand und langer Laufzeit für das dynamische Anwachsen des Tagegelds positive Faktoren darstellt. Das Tagegeld dient im Übrigen auch als Vermögens- und Einkommensschutz für die Zukunft der betroffenen Kunden und ihrer Angehörigen.
(DKV)