Mit steuerfreien Geldgeschenken und Gebührenerlässen versuchen die Unternehmen, ihre Kunden zu einer vorzeitigen Kündigung ihrer Versicherungsverträge zu bewegen. Der Grund: Die Unternehmen möchten die Altverträge, die wegen zu hoher Zinsversprechen zu teuer geworden sind, loswerden. Doch Verbraucher, die das Angebot annehmen, tun nur der Versicherung einen Gefallen – während ihnen selbst meist Geld entgeht. Das Verbraucherportal helpcheck erklärt, was Versicherte nun tun können – und warum sich auch ein Widerruf der Versicherung lohnen kann.
Warum bieten Lebensversicherer ihren Kunden eine Kündigung an?
Aktuell kontaktieren Lebensversicherer Kunden, die mindestens 12 Jahre alte Verträge besitzen. Denn für Policen, die 2004 oder früher abgeschlossen wurden, wird jetzt keine Abgeltungssteuer fällig – sie können steuerfrei ausgezahlt werden.
Das bietet den Unternehmen eine günstige Gelegenheit, teure Altverträge loszuwerden. Kostspielig ist an diesen der Garantiezins der Lebensversicherungen, der 2004 bei stolzen 2,75 % lag. Aktuell hingegen beträgt er lediglich 1,25 %, ab kommenden Jahres wird er erneut reduziert; auf nur noch 0,75 %. Die Auszahlung des Garantiezinses auf den Sparanteil ist für Versicherungsgesellschaften verpflichtend und der Grund für die jetzigen Kündigungsangebote.
Wie können Verbraucher auf Kündigungsangebote reagieren?
Für Verbraucher hingegen sind die alten, hoch verzinsten Lebensversicherungen besonders wertvoll und sollten keineswegs gekündigt werden. Denn ohne auf riskante Finanzprodukte zurückzugreifen, gibt es im derzeitigen Zinstief kaum noch eine Möglichkeit, vernünftige Renditen zu erzielen. Erschwerend hinzu kommt, dass bei einer Kündigung nur der Rückkaufwert einer Versicherung zurückgezahlt wird. Dieser Wert liegt deutlich unter den bislang eingezahlten Prämien.
“Wirklich sinnvoll ist eine Kündigung der Lebensversicherung eigentlich nie”, sagt Peer Schulz, Gründer und Geschäftsführer von helpcheck. “Wir empfehlen beim Wunsch einer Vertragsbeendigung deshalb den Widerruf. Aufgrund verschiedener BGH-Urteile kann der Kunde hier nämlich fast alle Beiträge samt Zinsen zurückfordern. Das wissen allerdings nur die wenigsten.“
An wen können sich Versicherte wenden?
Versicherte, die ihre Lebensversicherung zwischen Mitte 1994 und 2007 abgeschlossen haben, können diese häufig noch heute widerrufen. Dabei helfen neben Anwälten auch Verbraucherportale wie helpcheck. helpcheck lässt die Verträge von Anwälten kostenlos auf Widerruf prüfen und berechnet die Gesamtforderung. Auf Wunsch des Kunden setzt helpcheck den Anspruch auch vor Gericht mit kooperierenden Anwaltskanzleien durch. Erst im Erfolgsfall, also der Auszahlung durch die Versicherung, erhebt helpcheck eine Provision.
(Quelle: Pressemitteilung von helpcheck)