Neben einer erweiterten Helmpflicht für Minderjährige und hohen Strafen für alkoholisiertes Skifahren, ist auch eine gültige Privathaftpflichtversicherung (PHV), die Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt, ein Muss. Ohne PHV dürfen Wintersportler nicht auf die italienischen Pisten. Wer ohne gültigen Versicherungsschutz erwischt wird, dem drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 150 Euro und ein möglicher Entzug des Skipasses.
„Eine private Haftpflichtversicherung kann bei CHECK24 auch sehr kurzfristig ausgestellt werden“, sagt Lorenz Becker, Geschäftsführer Sachversicherungen bei CHECK24, „wer morgen in den Skiurlaub nach Italien reist, kann heute noch eine Police abschließen und erhält direkt den Nachweis. Wichtig ist jedoch, dass der gewählte Tarif eine Sofort-Police beinhaltet.“
Jeder fünfte Deutsche hat keine private Haftpflichtversicherung
Knapp jeder fünfte in Deutschland hat keine PHV.3 Das ergab eine repräsentative Umfrage im Auftrag von CHECK24. Auch für Wintersportler in Deutschland gilt: Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe und mit dem gesamten Vermögen. Das bedeutet: Wintersportler*innen müssen vollständig für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden aufkommen. Gerade bei Personenschäden kann dies schnell in die Millionen gehen. Die PHV bewahrt Versicherte vor dem finanziellen Ruin und ist deshalb für jeden Winterurlaub, nicht nur in Italien, empfehlenswert.
PHV-Tarife für Familien ab 49 Euro jährlich
Haftpflichtschäden beim Skifahren und Snowboarden sind bei allen Tarifen im CHECK24 Privathaftpflicht-Vergleich abgedeckt. Einen leistungsstarken Tarif mit zehn Millionen Euro Deckungssumme und ohne Selbstbeteiligung für eine Familie gibt es im CHECK24 Vergleich bereits ab rund 49 Euro jährlich. Ein Single sichert sich ab 27 Euro im Jahr mit einem leistungsstarken Tarif ab.
Neben einer ausreichend hohen Deckungssumme sind bestimmte Zusatzleistungen in der PHV sinnvoll. Der Tarif sollte unbedingt eine sogenannte Forderungsausfalldeckung beinhalten. Die Versicherung haftet dann auch für Schäden, die den Versicherten von Dritten zugefügt werden, wenn diese nicht selbst dafür aufkommen können.
„Wird man auf der Piste von einer Person ohne Haftpflichtschutz an- oder umgefahren, bleibt man im schlimmsten Fall auf den Kosten sitzen. Eine Forderungsausfalldeckung schützt davor. Deswegen ist eine PHV mit diesem Baustein unabhängig von den rechtlichen Vorgaben in allen Skigebieten sinnvoll“, “, sagt Lorenz Becker.
Wichtig: Die Forderungsausfalldeckung greift nur, wenn die Verursachenden vermögenslos sind. Um dies festzustellen, bedarf es erst eines Gerichtsverfahrens. Eine PHV sollte deshalb zusätzlich den Rechtsschutz zur Geltendmachung des Anspruchs abdecken. Informationen zu den Leistungsbestandteilen sind auf einen Blick in den Tarifdetails im Vergleichsrechner zu finden.