Die Aktion gilt für das Neugeschäft der aktuellen Tarifgeneration und ist entsprechend bis zum 20.12.2012 befristet. Sowohl im Privatgeschäft als auch in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit komplett ohne Gesundheitsprüfung möglich. Die Wartezeit für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung beträgt dabei nur zwei Jahre. Wird die versicherte Person in der Wartezeit berufsunfähig, werden keine Versicherungsleistungen aus der BU-Zusatzversicherung erbracht. „Das ist für die Kunden allerdings in der Regel kein Problem, da sie diese Verträge meist in jungen Jahren mit geringem BU-Risiko abschließen“, betont Fridtjof Beuth, Produktmanager der Gothaer-Lebensversicherung. Die BU-Versicherung erlischt, wenn Berufsunfähigkeit bereits während der leistungsfreien Wartezeit eintritt. Ab diesem Zeitpunkt fließt dann der bislang für die BU gezahlte Beitragsteil vollständig als Sparbeitrag in die Hauptversicherung.
Auch bei diesen Aktions-Verträgen gilt das Unisex-Optionsrecht der Gothaer. Damit kann schon heute jeder Kunde von den Aktionshighlights profitieren und beruhigt seinen Vertrag mit dem aktuell gültigen Bisex-Tarif abschließen. Steht sich der Kunde mit den Unisex-Tarifen besser, garantiert das Optionsrecht den Wechsel in den günstigeren Tarif mit höheren Leistungen von Beginn an.