Das Thema ist klar. Der Verlust der Arbeitskraft kann jeden treffen und die existenziellen Folgen können dramatisch sein. Dennoch ist nur rund ein Drittel der Deutschen ausreichend dagegen versichert – Deutschland ist damit Schlusslicht im europäischen Vergleich. Die Gründe dafür sind vielfältig und können zum Beispiel Preis, mangelnde Information oder fehlendes Vertrauen in die Versicherer sein. Die richtige Wahl der Arbeitskraftabsicherung ist allerdings für einen Laien nicht selbsterklärend, zu viele Eckdaten neben dem reinen Beruf wie das familiäre Umfeld, der Berufsstatus, Mitarbeiterführung oder Dienstreisen, Art der Ausbildung und vieles mehr beeinflussen den Absicherungsumfang und auch den monatlichen Beitrag. Zudem bietet nahezu jeder Lebensversicherer Berufsunfähigkeitstarife an, sodass auch hier ein Experte zur Erkennung und Beratung der Unterschiede gefragt ist. Es ist daher wenig verwunderlich, dass 80 Prozent der Personen, die bereits eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) besitzen, diese bei einem Versicherungsberater beziehungsweise -Vermittler abgeschlossen haben.
VERSCHIEDENE BERUFSGRUPPEN – VERSCHIEDENE ABSICHERUNGEN
Akademiker und gut ausgebildete Personen sind zu einem guten Anteil versichert. Das hat mehrere Gründe: Diese Personengruppe ist sich des Risikos eher bewusst, im Umfeld oder im Unternehmen sind Kollegen bereits versichert und Vorbild bildet auch. Sie sind außerdem meist im attraktiven Beitragssegment, da sie in risikoarmen Berufen arbeiten und diese Personengruppe war jahrelang die Lieblingszielgruppe vieler Berater. Viele aktuell noch nicht Versicherte sind zum Beispiel bei risikoreicheren oder Berufen mit körperlichen Anteilen zu finden, deren Berufsunfähigkeitsabsicherung auch teurer ist, je risikoreicher der Beruf. Auch jungen Menschen sowie Studenten und Berufsanfängern sind oft andere Themen wichtiger – daher werden Auseinandersetzungen mit Versicherungsrisiken lieber aufgeschoben. Die große Personengruppe der Beamten wird oft als eigenes Kapitel betrachtet und so ist die BUBeratung meist wenigen Experten überlassen worden. Die Dienstunfähigkeitsabsicherung (DU) ist für Beamte genauso wichtig wie die besser bekannte BU und eine Lückenberechnung zeigt auch bei dieser Berufsgruppe deutlich die zusätzliche Absicherungsnotwendigkeit. Oder braucht es speziell geschulte Vermittler, um Beamte zu beraten?
DIE BERUFSUNFÄHIGKEITSABSICHERUNG
Der Berufsunfähigkeitsschutz ist für Angestellte, Selbständige und Studenten die Premiumabsicherung und – nicht weniger interessant – auch bereits für Schüler abschließbar. Sie ist die einzige Absicherung, die den tatsächlich ausgeübten Beruf umfassend und passgenau absichert und so das Arbeitseinkommen bis zum Renteneintritt sichert. Im Falle von Schülern, Studenten und Azubis ist die entsprechende Tätigkeit meist mit einer geringeren Anfangsrente versichert, die aber bei Eintritt ins Berufsleben bedarfsgerecht erhöht werden kann. Der BU-Schutz sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden. Dafür gibt es drei wesentliche Argumente: Der Beitrag ist günstiger als bei späterem Abschluss, die Krankheitshistorie ist meist überschaubar und junge Menschen, die noch keine fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, erhalten vom Staat nichts, auch keine Erwerbsminderungsrente.
DIE DIENSTUNFÄHIGKEITSABSICHERUNG
Der DU-Schutz ist der entsprechende umfassende BU-Schutz für Beamte, der den Berufsstatus und die besonderen Dienstverhältnisse von Beamten berücksichtigt, ansonsten aber wie eine BU funktioniert. Auch bei den Beamten gilt den jungen Beamten besonderes Augenmerk, da diese ähnlich wie andere Berufsanfänger oder Auszubildende keinerlei gesetzlichen Anspruch haben. Die Beamtenanwärter, die „Azubis“ unter den Beamten, und auch Soldaten auf Zeit haben keinen Versorgungsanspruch auf Ruhegehalt. Kommt es während der Ausbildung zu einem Freizeitunfall, einer Krankheit oder sogar einer Dienstbeschädigung, werden sie entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Beamte auf Probe sowie Beamte, die nach der Lebenszeitverbeamtung noch in der fünfjährigen Wartezeit sind, erhalten auch noch kein Ruhegehalt. Gerade die häufigste Ursache für eine dauerhafte Dienstunfähigkeit – Krankheit oder Freizeitunfall – führt dann zu einer Entlassung ohne Versorgungsansprüche – außer im Falle einer Dienstbeschädigung. Dem Beamten auf Lebenszeit wird bei dauerhafter Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt gezahlt, das anfangs eine Basisabsicherung darstellt und erst nach vielen weiteren Dienstjahren, meist erst nach mehr als 15 Jahren, die Mindestversorgung übersteigt. Maximal erreicht das Ruhegehalt aber nicht mehr als ca. 70 Prozent der letzten Dienstbezüge. Auch besondere Beamte wie Berufssoldaten oder Polizisten werden bei Vorliegen einer Dienstunfähigkeit mit erheblich geringeren Versorgungsbezügen vorzeitig in den Ruhestand versetzt.
Um den verschiedenen Absicherungsansprüchen gerecht werden zu können, gibt es verschiedene Ausprägungen von Dienstunfähigkeitsversicherungen. Für den erhöhten Versorgungsbedarf in den ersten Jahren gibt es zum Beispiel Dienstanfängerpolicen, die mit steigenden Dienstjahren entsprechend fallen. Auch den unterschiedlichen Gefahrengruppen in Form von differenzierten DU-Klauseln muss im Versicherungsumfang Beachtung geschenkt werden. „Normale“ Beamte benötigen nur eine allgemeine DU-Klausel, uniformierte Beamte eine spezielle und Soldaten eine Soldaten-DU-Klausel. Es gibt zwar viele Varianten bei Beamten zu beachten, aber professionelle Lücken- und Vergleichsrechner helfen in der Beratung und bei der Wahl der richtigen Absicherung beziehungsweise des richtigen Produkts.
ALTERNATIVEN UND EINSTIEGSLÖSUNGEN
Für alle Berufsgruppen, unabhängig vom Status Angestellter, Selbständiger oder Beamter, können weitere Absicherungen eine sinnvolle Alternative bieten. Grundfähigkeitstarife sind für diverse Berufsbilder wie zum Beispiel Krankenpfleger und Erzieher oder Lehrer sowie Handwerker, Künstler oder Kraftfahrer – natürlich unabhängig vom Geschlecht – eine gute und auch preislich interessante Lösung zur Absicherung der wichtigsten Arbeitskraftrisiken. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist eher eine Worst-Case-Absicherung, da sie jede Art der Erwerbstätigkeit voraussetzt. Die Dread-Disease-Versicherung leistet bei bestimmten schweren Krankheiten eine Einmalzahlung und ist somit zur Deckung von regelmäßigem Arbeitseinkommen nicht ausreichend, aber eine sinnvolle Ergänzung. Unfall- und Risikolebensversicherungen bilden jeweils nur sehr eingeschränkte Leistungsauslöser ab, bieten sich dafür aber als Einstieg einer Beratung zum Aufbau einer umfassenden Arbeitskraftabsicherung an. So können diese Versicherungsarten als „Türöffner“ für eine umfassende Biometrie-Absicherung fungieren.
ELLEN LUDWIG