Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass mit einer Zusatzrente, beispielsweise aus einem Riester-Vertrag, das Armutsrisiko gesenkt werden kann. Eine wirkungsvolle Vorsorge sind Sparpläne, so die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften. Auf diesem Weg können auch Geringverdiener regelmäßig einen bestimmten Betrag beiseitelegen.
Sparpläne gibt es für Tagesgeld, Festgeld, Aktien oder auch Fonds als Basisanlage. Es werden bei den Fonds staatlich geförderte Angebote, wie z.B. Riester, und solche ohne staatliche Förderung angeboten.
Um bei den geförderten Riester-Sparplänen die volle Zulage vom Staat zu erhalten, müssen Sparer nur vergleichsweise geringe Beiträge selbst aufbringen. Die Bundesregierung hat die jährliche Grundzulage ab Januar 2018 von bisher 154 Euro pro Person auf 175 Euro angehoben. Die Kinderzulage beträgt 185 Euro für bis Ende 2007 geborene und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder.
Eine Mutter, die für sich und ihre zwei Kinder die jährliche Zulage beantragt, kann also bis zu 775 Euro pro Jahr erhalten. Sie selbst muss dafür nur 4 Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen – höchstens 2.100 Euro im Jahr. Dabei werden Grundzulagen und Kinderzulagen auf die Beiträge angerechnet.
Im Idealfall ersetzen so die Zulagen bei Riester-Sparern mit sehr geringen Einkommen fast den gesamten Eigenanteil. In einem solchen Fall müssen nur 60 Euro pro Jahr oder fünf Euro monatlich als Sockelbetrag eingezahlt werden.
Einen zusätzlichen Vorteil haben Sparer, die mit Investmentfonds riestern. Sie können zusätzlich von den langfristig attraktiven Renditechancen der Aktienmärkte profitieren – und zwar ohne die aktientypischen Risiken eingehen zu müssen. Denn auch die Riester-Verträge der Fondsgesellschaften enthalten die Zusage, dass die Einzahlungen der Sparer sowie die staatliche Förderung garantiert sind. (BVI)