Mit den Neuerungen stuft der Versicherer Risiken bei Neuabschlüssen individueller ein als bisher. „Wir haben weitere Personenmerkmale eingeführt. Dadurch zahlen Kunden mit geringerem Risiko weniger“, freut sich Klaus-Peter Klapper, Leiter Produkt- und Vertriebsmarketing der Stuttgarter. Besonders Personen, die lange Nichtraucher sind, profitieren von der neuen Kalkulation. Das gleiche gilt für Eltern von kindergeldberechtigten Kindern.
Lange nicht rauchen zahlt sich aus
Der Versicherer unterscheidet künftig zwischen Kurzzeit-Nichtrauchern und Langzeit-Nichtrauchern. Wenn man dem Glimmstängel seit mindestens einem, aber weniger als zehn Jahren fern geblieben ist, gehört man zur Gruppe der Kurzzeit-Nichtraucher. Personen, die seit mindestens zehn Jahren nicht mehr rauchen oder noch nie geraucht haben, gelten als Langzeit-Nichtraucher. Ihnen berechnet Die Stuttgarter jetzt ca. 8 Prozent weniger Beitrag als bisher. Kurzzeit-Nichtraucher müssen dagegen mit höheren Kosten rechnen.
Tarifbonus: Eltern zahlen weniger
Eltern profitieren bei der neuen Kalkulation durch die Einführung eines Tarifbonus von ca. 3 Prozent. Dabei ist es unerheblich, wie viele Kinder vorhanden sind und ob diese im eigenen Haushalt leben. Einzige Voraussetzung für den Bonus ist deren Kindergeld-Berechtigung. Klaus-Peter Klapper: „Die neue Stuttgarter Risikolebensversicherung eignet sich für jede Lebenssituation und jedes Lebensmodell, zum Beispiel für traditionelle Familien, alleinerziehende Eltern, Patchwork-Familien oder alternative Lebenspartnerschaften.“
Leichter zum Versicherungsschutz
Darüber hinaus müssen Kunden bei Versicherungssummen bis 400.000 Euro nur die Antragsfragen beantworten. Erst bei höheren Summen ist ein Ärztliches Zeugnis erforderlich. Bisher mussten Kunden dieses schon ab einer Versicherungssumme von 300.000 Euro einreichen. „Das Ärztliche Zeugnis bedeutet für viele eine zusätzliche Hürde. Diese haben wir deutlich gesenkt. Damit erleichtern wir vielen Menschen den Zugang zu einer angemessenen Todesfallabsicherung.“
Bei einer Immobilien-Finanzierung oder einer Praxis-Erstfinanzierung ist ein Abschluss mit vereinfachter Gesundheitserklärung bis 300.000 Euro möglich. Zusätzlich muss der dazugehörige Darlehensvertrag innerhalb der letzten 6 Monate abgeschlossen worden sein.
(Stuttgarter)