Versicherungen

Sicher durch die kalte Jahreszeit

Tipps für ein winterfestes Zuhause

Free-Photos / Pixabay

Mit einigen Handgriffen kann das Eigenheim für die kalte Jahreszeit präpariert werden. Der richtige Versicherungsschutz gehört dazu. Die Versicherungskammer Bayern erklärt, auf was dabei geachtet werden muss.

„Um das Gebäude gegen die Kälte zu wappnen, gilt es, an Heizung, Fenster, Rohre, Außenbereich, Dach und Fassade zu denken. Außerdem sollte man prüfen, ob eine Hausrat- und Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wurde, da diese im Schadenfall etwaige Kosten übernehmen“, rät Sigrid Reichardt, Hauptabteilungsleiterin für private und gewerbliche Sachversicherungen bei der Versicherungskammer Bayern.

Für wohlige Wärme im Haus

Damit es drinnen warm wird, müssen die Heizungen solide arbeiten. Da die Lieferzeiten von Heizöl im Herbst und Winter sehr lang sein können, sollte dieses rechtzeitig bestellt werden. Außerdem sollten Bewohner die Heizkörper regelmäßig entlüften, damit sie gleichmäßig und effizient heizen. Damit reduziert sich zudem der Energieverbrauch beim Heizen. Auch die Fenster müssen dicht sein. Dass sich Dichtungen lockern und Rahmen
verziehen, liegt an den großen Temperaturschwankungen oder dem natürlichen Verschleiß über die Jahre. Die Raumtemperatur spielt ebenfalls eine wichtige Rolle, um der Schimmelbildung entgegenzuwirken. Warme Luft wirkt wie ein Schwamm, der die Feuchtigkeit im Haus aufnimmt.

Wasserleitungen, Regentonnen und Pflanzen vor Frost schützen

Bei Minustemperaturen können Wasserleitungen in den Hauswänden oder im Boden einfrieren. In der kalten Jahreszeit muss daher das Gebäude ausreichend beheizt werden. Alternativ sind alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren und zu entleeren. Wenn eine Leitung dennoch einfriert, sollte ein Installateur konsultiert werden. Wasser aus Regentonnen und Gartenschläuchen sollten regelmäßig entleert werden, damit sie bei Frost nicht platzen.

Dach und Fassade überprüfen

Lockern sich die Ziegel auf dem Dach, drängt Wasser in die Lücken. Die Folge: Die Ziegel können zu Boden fallen und Passanten verletzen. Nasses Laub und Eiszapfen beschweren zudem die Dachrinnen. Sind deren Aufhängungen nicht mehr richtig verankert, können sie ausreißen, sodass die Dachrinne abstürzt. Wenn die Dachrinne ständig tropft, nimmt die Fassade Schaden. Ein kleines Loch in der Regenrinne lässt sich provisorisch mit einem alu-beschichteten Bitumenklebeband aus dem Baumarkt abdichten. „Entdeckt man allerdings größere Schäden, sollte der Dachdecker informiert werden. Oft sind Dachreparaturen im Winter nicht möglich. Deshalb sollte das Dach rechtzeitig überprüft werden“, empfiehlt Reichardt.

Streugut bereitstellen

Wenn es glatt und rutschig wird, sind Hausbesitzer und Vermieter fürs Schneeräumen und Streuen zuständig. Für Letzteres eignen sich Splitt, Kies, Granulat und Sand. Der Einsatz von Streusalz ist meist durch die Winterdienstsatzungen der Kommunen verboten.

Welche Versicherung zahlt?

Um für Schäden durch Frost und Sturm vorzusorgen, sollte der Versicherungsschutz überprüft werden: Die Hausratversicherung der Versicherungskammer Bayern deckt Schäden durch Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie weitere Elementarschäden oder Feuer am Inventar ab. Dazu zählen u.a. Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände. In der Wohngebäudeversicherung sind Schäden durch Feuer, Sturm und Hagel, die weiteren Elementarschäden, Sondergefahren sowie Leitungswasser abgesichert. Diese beinhaltet u.a. Frost- und sonstige Bruchschäden an Rohren. Die Versicherung der weiteren Elementarschäden schützt u.a. gegen die Folgen von Schneedruckschäden. Kommt es durch Hochwasser oder Starkregen zu einer Überflutung des Grundstücks, werden die Schäden am Gebäude ebenfalls ersetzt. Angesichts der Tatsache, dass die Bayerische Staatsregierung seit dem 1. Juli 2019 Unwetteropfern keine staatlichen Soforthilfen mehr gewährt, wenn die Immobilie versicherbar gewesen wäre, erhält die Versicherung der weiteren Elementarschäden eine besondere Relevanz. Im Schadenfall empfiehlt Reichardt, den Versicherer sofort zu informieren und Schäden auf Fotos zu dokumentieren. Hilfreich ist auch, eine Liste der zerstörten und beschädigten Gegenstände zu erstellen.

(Konzern Versicherungskammer)

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