Drohnen werden immer beliebter. Oft bleibt jedoch die Versicherungspflicht für Drohnen und Multicopter unbeachtet. Ohne Versicherung drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro -das wissen viele Drohnenpiloten nicht.Was bei einem Drohnenflug unbedingt noch zu beachten ist:
1.Existiert eine Versicherungspflicht für Drohnen und Multicopter?
Egal ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird: Das deutsche Luftverkehrsgesetz (Versicherungspflicht nach § 43 Abs. 2 des Luftfahrtverkehrsgesetzes) verpflichtet dazu, eine Versicherung abzuschließen. Ohne Versicherung drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Nur wenn die Drohne ausschließlich in den geschlossenen Räumen der privaten Wohnung genutzt wird, kann die Versicherung vernachlässigt werden. „Für den privaten Gebrauch reicht die Privat-Haftpflichtversicherung des Drohnenpiloten meist nicht aus.“ so Zurich Luftfahrtversicherungs-Experte Sebastian Schneider. „Es muss daher zusätzlich eine Halterhaftpflicht für Drohnen und Multicopter abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz gilt dann je nach Vertrag in Europa und in den Mittelmeeranrainerstaaten oder weltweit ohne USA und Kanada.“ Eine eigenständige Multicopter Kaskoversicherung deckt zudem die gewerbliche Nutzung ab. Der Einsatz von Drohnen oder Multicopter ist somit auch im Urlaub außerhalb von Deutschland abgesichert.
2.Wie schließe ich eine Drohnenversicherung ab?
„Eine Versicherung kann spontan, einfach und bequem online abgeschlossen werden – hierzu sind nur drei Angaben notwendig: der geplante Einsatzort, die erforderliche Deckungssumme und die gewünschte Selbstbeteiligung“, sagt der Zurich Experte. „Bei Zurich ist der Versicherungsschutz direkt nach Abschluss gültig. Und die Daten zur Versicherungspolice erhält der Kunde innerhalb weniger Minuten via E-Mail zu gesendet.“
Bei Zurich können sowohl Privat- als auch Gewerbekunden online über einen Tarifrechner Versicherungen für Drohnen und Multicopter abschließen.
3.Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Die Kosten für eine Drohnenversicherung variieren und sind abhängig von verschiedenen Parametern. „Der jährliche Beitrag einer Drohnenversicherung orientiert sich an der Verwendungsart, der gewünschten Versicherungssumme und nicht zuletzt an dem Einsatzbereich, in dem geflogen werden möchte“, so Sebastian Schneider weiter. Mit einem Tarifrechner kann auf der Website der Zurich Versicherung Deutschland ermittelt werden, wie hoch der Jahresbeitrag für die entsprechende Versicherung ausfällt. Für rund 70 EUR pro Jahr lässt sich beispielsweise die Haftpflicht für eine privat genutzte Drohne, mit einem Gewicht von bis zu 25 Kilogramm, abschließen. Der Rechner ist zu finden unter: www.zurich.de/drohnenversicherung
4.Wo darf ich eine Drohne oder einen Multicopter fliegen lassen?
„Grundsätzlich gilt: Der Pilot darf seine Drohne nur in Blickweite führen.“, erklärt Schneider. „Verboten ist das Fliegen unter anderem über Industrie- und Bahnanlagen, Menschenansammlungen, Naturschutzgebieten und in Kontrollzonen von Flughäfen. Natürlich sollte auch jederzeit auf Wettereinflüsse und Hindernisse in der Flugbahn geachtet werden.“
Mit Versicherungsschutz ist der Aufstieg der Drohne bis zu einer Höher von 100 Metern erlaubt. Wenn die Drohne schwerer als 5 Kilogramm ist, wird neben der Versicherung auch eine Aufstiegsgenehmigung des Luftfahrtbundesamtes benötigt.
Die Zurich Gruppe in Deutschland gehört zur weltweit tätigen Zurich Insurance Group. Mit Beitragseinnahmen (2017) von über 5,5 Milliarden EUR, Kapitalanlagen von mehr als 48 Milliarden EUR und rund 4.900 Mitarbeitern zählt Zurich zu den führenden Versicherungen im Schaden- und Lebensversicherungsgeschäft in Deutschland. Sie bietet innovative und erstklassige Lösungen zu Versicherungen, Vorsorge und Risikomanagement aus einer Hand. Individuelle Kundenorientierung und hohe Beratungsqualität stehen dabei an erster Stelle.
(Zurich)