Bestandteil des Kabinettsbeschlusses ist unter anderem, dass alle unbemannten Fluggeräte über 250 Gramm mit einer Art „Nummernschild“ ausgestattet werden. Damit sollen Name und Anschrift des Besitzers etwa im Schadensfall direkt zur Verfügung stehen. Auch einen Drohnenführerschein befürwortet der Versicherer. Dieser trage grundsätzlich zur Erhöhung der Flugsicherheit bei.
„Die erweiterte Regelung zur Nutzung von Drohnen wird die Sicherheit im Umgang mit den Multicoptern stetig stärken“, betont Matthias Gärtner, Leiter Special Risks bei Zurich. „Als Versicherer steht das Thema Sicherheit für uns natürlich im Vordergrund. Bestandteil dessen ist aber ein lückenloser Versicherungsschutz, insbesondere auch für Privatpersonen. Denn für Drohnen besteht eine Versicherungspflicht, welche man mit einer entsprechenden Halterhaftpflichtversicherung erfüllen kann. Drohnen sind oftmals versicherungstechnisch nicht über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert.“
Halterhaftpflichtversicherung für Drohnen ist bereits verpflichtend Die Halterhaftpflicht für Drohnen und Multicopter ist eine Pflichtversicherung und sichert den Nutzer gegen die Ansprüche durch Dritte ab, die mit dem Betrieb der Drohne einhergehen.
Zurich bietet Haftpflichtschutz für Privat- und Gewerbenutzer, der über einen Online-Tarifrechner individuell errechnet und abgeschlossen werden kann. Für Gewerbekunden bietet Zurich zudem einen Kaskoschutz, der bei Schäden durch einen Absturz, Anprall und sonstige Unfälle beim Flugbetrieb aktiv wird. Auch bei Einbruch, Diebstahl und Raub des Multicopters und mutwillige Zerstörung durch betriebsfremde Dritte sowie Transportschäden am Multicopter deckt der Kaskoschutz.