Ab in den Süden – und gleichzeitig beruflich vorankommen? Mit einer Ausbildung im Ausland kann beides verbunden werden
Immer mehr Betriebe erkennen im Zuge der Globalisierung die Vorteile und den Wunsch nach einem Auslandsaufenthalt ihrer Auszubildenden an. So bieten sich Azubis immer mehr Möglichkeiten, um einen Teil ihrer Ausbildung im Ausland zu absolvieren: Ob europäisches Ausland oder ein komplett anderer Kontinent – aufseiten der Betriebe steigt die Akzeptanz.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen definiert das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Bei einem Auslandsaufenthalt gibt es einiges zu beachten – so darf dieser ein Viertel der Ausbildungszeit nicht überschreiten. Im Vorfeld lohnt sich zudem ein Sprachkurs. Laut BBiG sollte die Sprache im Betrieb so beherrscht werden, dass die Auszubildenden im ausländischen Betrieb mitarbeiten können. Während des Auslandsaufenthaltes bleiben sie jedoch weiterhin bei ihrem Ausbildungsbetrieb angestellt.
Vor einem Auslandsaufenthalt gilt es noch einige Formalien zu klären. Was gibt es bei der Versicherung zu beachten? Eine Touristen-Krankenversicherung reicht jedenfalls nicht aus. Auch im Ausland sollten die landesspezifischen Regelungen geprüft und zudem eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abgeschlossen werden. Mit einer A1-Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung kann nachgewiesen werden, dass die Azubis den in Deutschland geltenden Regeln unterliegen und nicht schwarzarbeiten. Zudem muss ein Arbeitsvisum beantragt werden – ein Touristenvisum erfüllt die Anforderungen nicht. Andernfalls können sich Azubis im Ausland strafbar machen oder sind teilweise nicht mehr versichert. In anderen Ländern lernen Auszubildende nicht nur andere Sitten kennen, das Immunsystem trifft auch auf bisher unbekannte Krankheiten. Die IKK classic übernimmt dafür die Kosten der empfohlenen Reiseschutzimpfungen.
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