Zudem wurde der Sparerfreibetrag zum Jahreswechsel erhöht.
Wer Geld anlegt, bekommt seit einigen Monaten endlich wieder Zinsen, sei es für Tagesgeld oder andere Sparanlagen. Die Tendenz ist sogar weiter steigend. Zudem hat der Staat den Sparerpauschbetrag zum Jahreswechsel auf 1.000 Euro (Vorjahr 801) erhöht. Damit bleiben bei einem Zins von zwei Prozent die Erträge einer Geldanlage über 50.000 Euro steuerfrei, bei vier Prozent über 25.000 Euro. Erst bei Einkünften aus Kapitalvermögen über dem Sparerfreibetrag wird eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer einbehalten. Wer dies umgehen will, kann seine Anlagestrategie um eine private Rentenversicherung erweitern, erklärt die uniVersa.
Während der Sparphase bleibt der Wertzuwachs hier steuerfrei. Dies gilt auch für Zuzahlungen und bei Fondspolicen für Fondswechsel. Beides ist ein großer Vorteil, vor allem für langfristige Sparer, so die uniVersa. Wurde der Vertrag mindestens mit einer Laufzeit von zwölf Jahren und bis zum 62. Lebensjahr abgeschlossen, bleibt zudem der halbe Ertrag einer Kapitalabfindung steuerfrei. Wird stattdessen eine lebenslange Rentenzahlung gewählt, muss nur ein niedriger Ertragsanteil versteuert werden. Bei einem Rentenbeginn etwa mit 67 Jahren sind dies nur 17 Prozent. Damit bleiben 83 Prozent der monatlichen Rente steuerfrei.
(uniVersa)