Versicherungen

Swiss Life BU Pro: die neue betriebliche Berufsunfähigkeitsrente

Am 01.10. 2019 startete Swiss Life die neue kollektive Berufsunfähigkeitsabsicherung Swiss Life BU Pro

Aymanejed / Pixabay

Damit kombiniert der Biometrie- und bAV-Spezialist das Beste aus zwei Welten: die 125-jährige BU-Expertise mit der am Markt hoch geschätzten Kompetenz in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Arbeitgeber sichern mit Swiss Life BU Pro ihre Mitarbeiter gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit finanziell ab und positionieren sich als attraktives Unternehmen.

Wenn von betrieblicher Vorsorge gesprochen wird, versteht man darunter meist eine Altersversorgung, die als Zusatzversorgung zur gesetzlichen Rente dient. Weniger bekannt, aber mindestens genauso attraktiv für Arbeitnehmer ist es, wenn der Arbeitgeber eine betriebliche Lösung zur Absicherung der Arbeitskraft anbietet. Denn im Gegensatz zu der betrieblichen Rentenzahlung, die erst im Ruhestand fällig wird, punktet die betriebliche Berufsunfähigkeitsrente mit der Sicherheit, bereits während des Berufslebens für den Notfall finanziell abgesichert zu sein.

„In den nächsten zehn Jahren nimmt die Anzahl der Erwerbstätigen aus demografischen Gründen rapide ab“, sagt Amar Banerjee, Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter Versicherungsproduktion von Swiss Life Deutschland. „Swiss Life BU Pro ist daher die optimale Lösung für alle Unternehmen, die sich in Bezug auf die Mitarbeitergewinnung und die Mitarbeiterbindung Vorteile durch eine attraktive Sozialleistung verschaffen wollen.“ Mit Swiss Life BU Pro kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine sofort wirksame Leistung anbieten. „Damit zeigt er seiner Belegschaft gegenüber eine besondere Wertschätzung und fördert dadurch die Zufriedenheit und die Motivation seiner Mitarbeiter“, sagt Banerjee.

So funktioniert die betriebliche BU-Rente von Swiss Life

Swiss Life BU Pro gibt es grundsätzlich in zwei Varianten: Der Beitrag kann entweder vollständig vom Arbeitgeber finanziert werden oder Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag, wobei der Arbeitgeber mindestens einen Anteil in Höhe von 50 Prozent bezahlt. Eine Kombination beider Varianten ist ebenfalls möglich. Voraussetzung für Swiss Life BU Pro: Es müssen mindestens zehn Arbeitnehmer gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit abgesichert werden.

Einfache Aufnahme für die gesamte Belegschaft

Ein echter Vorteil der arbeitgeberfinanzierten BU-Rente ist die vereinfachte Gesundheitsprüfung. Damit ist eine Aufnahme der ganzen Belegschaft mit minimalem Verwaltungsaufwand möglich. „Den Wert der Absicherung ihrer Arbeitskraft über die Firma schätzen Arbeitnehmer besonders dann, wenn es sich um ein obligatorisches System mit vollständiger Beitragszahlung durch den Arbeitgeber handelt. Auch die Zugangsvoraussetzungen, wie zum Beispiel die Gesundheitsprüfung, sind bei dieser Variante niedrig und der Aufwand für die Personalabteilung damit minimal“, sagt Banerjee. Die Beitragszahlung verursacht beim Arbeitgeber darüber hinaus keine Lohnnebenkosten, kann als Betriebsausgabe abgesetzt werden und ist für den Arbeitnehmer in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Möglichkeit der privaten Fortführung bei Ausscheiden aus dem Unternehmen ist ebenfalls gegeben.

Zu guter Letzt profitiert die Belegschaft bei einer kollektiven Berufsunfähigkeitsabsicherung immer von besonderen Konditionen. Wichtig ist zudem, dass es aufgrund des Höchsteintrittsalters von 63 Jahren möglich ist, quasi die ganze Belegschaft abzusichern. Im Regelfall wird für alle Mitarbeiter eine einheitliche Tarifierung zugrunde gelegt, d. h. auch Tätigkeiten, die normalerweise schwer versicherbar sind, können berücksichtigt werden. Swiss Life BU Pro gibt es ab sofort als selbstständige BU-Rente für den Durchführungsweg Direktversicherung und als Rückdeckungsversicherung für den Durchführungsweg Pensionszusage.

(Swiss Life Deutschland)

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