Während die Anbieter am Markt den neuen Förderbeitrag in der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung (bAV) nach § 100 EStG vielfach in einem separaten Produkt umsetzen, geht die Provinzial NordWest einen anderen Weg: Mit der Ende 2017 eingeführten Firmen FörderRente können Arbeitgeber neben dem Förderbeitrag nach § 100 EStG auch die Fördermöglichkeiten nach § 3 Nr. 63 EStG in einem Produkt nutzen. Die Firmen FörderRente der Provinzial NordWest ist damit sowohl für Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen bis 2.200 Euro, den sogenannten Geringverdienern, als auch für Arbeitnehmer mit Einkommen oberhalb dieser Grenze geeignet.
Die Firmen FörderRente ist ein Direktversicherungsprodukt der sogenannten „Neuen Klassik“ und beinhaltet garantierte vertragliche Leistungen als lebenslange Rente beziehungsweise Kapitalzahlung sowie garantierte Rückkaufswerte. Der Einsatz erfolgt als beitragsorientierte Leistungszusage ausschließlich in der arbeitgeberfinanzierten bAV.
Als vollständig ungezillmertes Produkt sind die Kosten, einschließlich der Abschlusskosten, über die gesamte Beitragszahlungsdauer verteilt. Mit dieser Kalkulation werden alle Arbeitnehmer unabhängig von der Einkommenshöhe und Förderung gleichbehandelt. Ein Arbeitgeber kann mit der Firmen FörderRente alle Arbeitnehmer in seine arbeitgeberfinanzierte bAV einbeziehen. Arbeitgebern bietet sich so eine hervorragende Möglichkeit, in Zeiten des Fachkräftemangels qualifizierte Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden und somit den Unternehmenserfolg von morgen abzusichern.
Die Umsetzung der Förderung ist für Arbeitgeber mit der Firmen FörderRente der Provinzial NordWest über die Lohnabrechnung besonders einfach: Im Rahmen des Förderbeitrages nach § 100 EStG erhalten Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren eine Gutschrift für die von ihnen gezahlten zusätzlichen Beiträge zur bAV. Für die Mitarbeiter außerhalb des Förderbeitrages kann die höhere steuerfreie Einzahlung bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG genutzt werden.
Statement
Die für den Erhalt des Förderbeitrages notwendige Verteilung der Abschlusskosten legt es nahe, separate Produkte für die Förderung nach § 100 bzw. § 3 Nr. 63 EStG anzubieten. Nicht so bei der Provinzial NordWest: Arbeitgeber erreichen mit der Firmen FörderRente beide Fördermöglichkeiten mit einem Produkt. Dies erleichtert die Umsetzung einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung deutlich. Hiervon profitieren insbesondere Arbeitnehmer mit Monatseinkommen bis 2.200 EUR, die schnell und einfach versorgt werden können. Alle Mitarbeiter profitieren von den umfänglichen Garantien und Ertragsaussichten der Firmen FörderRente. Die Firmen FörderRente ist insbesondere für kleine und mittlere Betriebe geeignet und damit ein Beitrag zur weiteren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung ganz im Sinne des Betriebsrentenstärkungsgesetzes.