Versicherungen

uniVersa: Steuertipps zum Jahresendspurt

Mit den richtigen Ausgaben lässt sich im Jahresendspurt oftmals noch die Steuerlast senken.

Berechnungen

Interessant kann eine Sonderzahlung in eine Riester- oder Rüruprente sein. Doch dabei gibt es einiges zu beachten.

Wer fürs Alter vorsorgt, erhält bei der Riesterrente nicht nur staatliche Zulagen, sondern kann auch von zusätzlichen Steuervorteilen profitieren. Bis zu 2.100 Euro werden pro Jahr inklusive der Zulagen als Sonderausgabenabzug steuerlich anerkannt. „Gerade zum Jahreswechsel kann es lukrativ sein, mit einer Sonderzahlung den maximalen Betrag auszuschöpfen“, erklärt die uniVersa.

Günstigerprüfung beachten

Bei einem Grenzsteuersatz von beispielsweise 35 Prozent bringt das einem alleinstehenden Arbeitnehmer eine Gesamtersparnis von 735 Euro. Die Grundzulage von 154 Euro wird dem Vertrag gutgeschrieben, den Rest gibt es mit der Einkommensteuererklärung zurück. Allerdings führt das Finanzamt automatisch eine Günstigerprüfung durch, so die uniVersa. Dabei werden die staatlichen Zulagen dem Steuervorteil gegenübergestellt. Besonders bei Familien mit mehreren Kindern kann dies dazu führen, dass die Zulagen günstiger sind und keine zusätzliche Steuerersparnis zum Tragen kommt.

Steueroptimierung über Rürup

Etwas einfacher haben es Rürup-Sparer. Wer darüber fürs Alter vorsorgt, kann in diesem Jahr 82 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Auch hier sind Sonderzahlungen interessant. Beispielsweise können darüber angesammelte Sparguthaben steueroptimiert in Altersvorsorge investiert oder die Steuerlast bei Selbstständigen, bei denen das Geschäftsjahr gut verlaufen ist, gesenkt werden. Eine Sonderzahlung von beispielsweise 5.000 Euro ergibt bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent eine Steuerersparnis von 1.435 Euro. Allerdings ist der abzugsfähige Höchstbetrag in 2016 auf 22.767 Euro (Verheiratete: 45.534 Euro) begrenzt. Darin sind auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, landwirtschaftlichen Alterskasse sowie zu einem berufsständischen Versorgungswerk zu berücksichtigen.

(Quelle: uniVersa)

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