Damit bestätigt nun auch das Berufungsgericht die Geschäftspraxis von moneymeets, die von Versicherern gezahlten Provisionen offenzulegen und mit seinen Kunden zu teilen, als rechtmäßig/rechtens. Die Kunden profitieren in erster Linie von mehr Transparenz und günstigeren Konditionen.
Die anteilige Rückerstattung von Provisionen aus Versicherungsverträgen des Finanzportals moneymeets.com an seine Kunden ist rechtlich zulässig, so die heutige Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln. Das Gericht bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz und gab auch in zweiter Instanz dem Kölner Fintech-Unternehmen Recht. Entgegen der Meinung des Klägers, eines anderen Versicherungsmaklers, darf moneymeets nach Auffassung des Oberlandeserichts die von den Versicherungen gezahlten Abschluss- und Bestandsprovisionen nicht nur offenlegen und damit für mehr Transparenz sorgen, sondern diese eben auch mit seinen Kunden teilen.
Mit diesem richtungsweisenden Urteil trägt die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln auch den durch die Digitalisierung veränderten Marktbedingungen Rechnung: „Veränderungen sind für die einen eine Chance und für die anderen ein Risiko – das gilt auch in der Versicherungsbranche. Manch einer hat Angst, auf der Strecke zu bleiben. Das ist nur natürlich, hält aber den Fortschritt glücklicherweise nicht auf“, freut sich Johannes Cremer, Mitgründer und Gesellschafter von moneymeets. „Das Provisionsabgabeverbot ist ein Relikt aus längst vergangenen Zeiten und trägt der digitalen Welt in keiner Weise Rechnung. Das belegen verschiedene Urteile aus den vergangenen fünf Jahren. Dass nun auch das Oberlandesgericht Köln in diesem Sinne entschied, ist für uns natürlich eine Bestätigung, kommt allerdings auch nicht überraschend“, erklärt Dieter Fromm, ebenfalls Gründer und Gesellschafter von moneymeets, und fügt hinzu: „Wichtig war das Urteil trotzdem, denn nun haben wir es schwarz auf weiß: Wir dürfen die Provisionszahlungen offenlegen und mit unseren Kunden teilen. Damit wurde Rechtssicherheit sowohl für uns als auch für unsere Kunden geschaffen und unser Geschäftsmodell von offizieller Seite bestätigt.“
Für die beiden erfolgreichen Fintech-Unternehmer steht fest, dass sich der Versicherungsvertrieb in den kommenden Jahren im Zuge der Digitalisierung grundlegend ändern wird. „Natürlich wird es auch in Zukunft Kunden geben, die nur persönlich und vor Ort beraten werden wollen. Es wird aber auch immer mehr Menschen geben, die neben sachkundiger Betreuung auch die Flexibilität und die Kosteneffizienz digitaler Lösungen nutzen wollen. Um eine informierte Entscheidung zu treffen, muss völlige Transparenz herrschen und diese wurde bislang vom Provisionsabgabeverbot und der damit verbundenen Geschäftspraxis verhindert“, führt Cremer aus und Fromm fügt hinzu: „Mit dem Urteil wurde ein weiterer Schritt in Richtung Zukunft getan. Der mündige Kunde kann selbst entscheiden, ob er lieber persönlich in seinem Wohnzimmer beraten werden will und dafür zahlt oder ob er sich flexibel online informiert und durch eine Teilung der Provisionen profitieren möchte. Diese Wahlfreiheit wird durch das Urteil ermöglicht und legitimiert.“
(Quelle: moneymeets community/ Quadriga Communication)