Im Grußwort würdigt der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas den Versicherungsombudsmann als „feste Größe der allgemeinen Streitbeilegung seit 15 Jahren“. Dieser sei „so etwas wie ein Fixstern“ für die gesetzliche Neuregelung der alternativen Streitbeilegung gewesen.
Prof. Hirsch erläuterte, dass sich zunehmend Verbraucher an ihn wenden, deren Versicherungsverträge sehr kompliziert aufgebaut sind. Es handelt sich um verschachtelte Versicherungsverhältnisse, die oftmals beim Kauf eines Handys, bei der Buchung einer Reise oder bei der Pacht eines Kleingartens abgeschlossen werden. Darin werde der Vermittler des Versicherungsvertrages oder etwa der Kleingartenverband als Dritter einbezogen und erhalte die Stellung des Versicherungsnehmers. Dem Verbraucher kommt nur die Rolle der versicherten Person zu. Zwischen den Beteiligten ist dann oftmals unklar, wem welche Rechte bzw. Pflichten zukommen. Anhand mehrerer Beispiele zeigte Prof. Hirsch, wie verwirrend eine solche Dreieckskonstruktion zwischen Versicherer, Versicherungsnehmer und versicherter Person sein kann und welche Nachteile sich für die Verbraucher daraus ergeben. So ist die Stellung einer versicherten Person gegenüber dem Versicherer erheblich schwächer als die des Versicherungsnehmers. Auch wenn sich die Versicherer bei diesen Beschwerden in der Regel kundenfreundlich verhalten, wäre es zu begrüßen, wenn derartige Vertragskonstruktionen nur sehr zurückhaltend eingesetzt oder verbraucherfreundlich ausgestaltet würden.
Weiter sprach Prof. Hirsch andere im Jahresbericht ausführlich behandelte Themen kurz an unter den Stichworten: Computer außer Kontrolle, destruktives Verfahrensverhalten einer Partei und Rechtsschutz durch Abwehrdeckung.
Zur Statistik und den Entwicklungen des Vereins führte Dr. Horst Hiort, der Geschäftsführer des Vereins, aus. Im Berichtsjahr seien 20.827 Beschwerden bei der Schlichtungsstelle eingegangen. Gegenüber dem Jahr 2014 bedeutet dies eine Steigerung um 4,7 Prozent (nach 8,6 im Jahr 2013 und 6,2 im Jahr 2014) auf die bisher höchste Zahl seit Aufnahme der Schlichtungstätigkeit im Jahr 2001. Daraus könne abgeleitet werden, dass die vom Gesetzgeber geförderte außergerichtliche Streitbeilegung auf großes Interesse bei den Verbrauchern treffe. Bei der Betrachtung auf Spartenebene falle der im Vergleich zum Vorjahr deutliche Zuwachs von jeweils 32 Prozent zulässiger Beschwerden in der Rechtsschutz- und in der Kfz-Kaskoversicherung auf. Weniger Beschwerden als im Vorjahr habe der Ombudsmann zur Lebensversicherung erhalten. Der Rückgang entspricht 2,6 Prozent. Um 4,1 Prozent sanken erneut die Beschwerden in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz ist vor wenigen Wochen in Kraft getreten. Es eröffnet den Verbrauchern einen außergerichtlichen flächendeckenden Zugang zum Recht. Da der Versicherungsombudsmann bereits 2007 vom BMJ als Schlichtungsstelle anerkannt wurde, gilt er als Verbraucherschlichtungsstelle nach dem neuen Gesetz. Prof. Hirsch und Dr. Hiort erläuterten, wie Verfahrensordnung und Vereinssatzung an die gesetzlichen Vorgaben angepasst werden.
Der 140 Seiten starke Bericht, in dem allein auf 65 Seiten die Beschwerdebearbeitung im Jahr 2015 erläutert wird, kann auf der Homepage eingesehen und heruntergeladen werden.