Wer sich vor den dauerhaften Schäden als Folgen eines Skiunfalls absichern will, muss eine Unfallversicherung abschließen. Die haftet allerdings nur bei Verletzungen mit Langzeitfolgen ein.
Wer außerhalb Deutschlands auf die Piste geht, sollte dringend eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Denn die gesetzliche Krankenversicherung gilt nicht in allen Ländern. Außerdem: Sind die Behandlungskosten höher als in Deutschland, muss der Skifahrer die Differenz aus eigener Tasche bezahlen. Zudem sichert die Auslandsreisekrankenversicherung einen medizinisch notwendigen Rücktransport. Tipp: Privatversicherte sollten überprüfen, ob diese Leistung in ihrem Vertrag enthalten ist.
Wichtig ist auch eine Privathaftpflicht, die bei den Folgen einer Kollision im Schnee finanziellen Schutz bietet. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hilft, wenn der Freizeitsportler seinen Beruf nach dem Unfall nicht mehr ausüben kann. Privathaftpflicht und Berufsunfähigkeitsversicherung sollten allerdings nicht nur für die Piste abgeschlossen werden. Sie sind immer wichtig.
Eine Hausratversicherung springt dann ein, wenn die Skier etwa aus einem Appartement gestohlen werden. Nicht aber bei einfachem Diebstahl, wenn die Bretter zum Beispiel an der Skihütte lehnen. Dafür gibt es spezielle Skiversicherungen.
„Wer in den Winterurlaub fährt, sollte unbedingt auch dafür sorgen, dass bei der Rückkehr nicht unliebsame Überraschungen auf ihn warten“, so Michael Vieregge von den Concordia Versicherungen in Hannover. „Räumen und Streuen des Bürgersteigs müssen während der Abwesenheit an den Nachbarn oder an einen professionellen Räumdienst übertragen werden.“