Grundsätzlich darf der Baum die Sicht des Fahrzeuglenkers nicht beeinträchtigen. Bei Transport im Wageninneren: Plastikfolie auslegen, um unliebsame Überraschungen mit Baumharz zu vermeiden. Wenn die Heckklappe nicht mehr richtig schließt, helfen Spanngurte. Aber Achtung: Blinker, Beleuchtung und Kennzeichen dürfen nie bedeckt sein. Weil durch die geöffnete Klappe Abgase ins Innere des Fahrzeugs gelangen, die Fenster etwas öffnen.
Auf dem Dachgepäckträger sollte die Spitze nach hinten zeigen, damit der Fahrtwind keinen Schaden an den Zweigen anrichten kann. Haltegurte um den Stamm und nicht um die Äste schlingen. Der Baum darf weder nach vorn noch an den Seiten über das Fahrzeug hinausragen. Nach hinten muss er mit einer hellroten Fahne (30 mal 30 Zentimeter) markiert werden, wenn er mehr als einen Meter über das Heck hinausragt.
„Bei aller Freude an festlicher Dekoration sollte man nicht übertreiben“, empfiehlt Michael Vieregge von den Concordia Versicherungen in Hannover. „Beleuchtete Lichterketten machen an einem Christbaum Sinn, gehören aber niemals als kleiner Weihnachtsgruß auf das Armaturenbrett oder die Hutablage des Autos, sonst kann ein Bußgeld fällig werden.“