Versicherungen

Wer Verantwortung trägt, der haftet auch

Die D&O schützt das Privatvermögen von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten fast aller Branchen

Verantwortung übernehmen, aber auch abgesichert sein

Geschäftsführer, Vorstände, Freiberufler und andere Selbstständige: Sie alle übernehmen Verantwortung für Dritte und haften schon für kleinste Fehler persönlich und unbeschränkt. Strengere Gesetze, verschärfte Rechtsprechung und schneller zu treffende Entscheidungen erhöhen den Druck. Directors and Officers-Policen (D&O) und Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherungen sorgen dafür, dass dies nicht in den persönlichen Ruin führen muss. Die Württembergische Versicherung AG rät zum Abschluss dieses wichtigen Schutzes.

Die D&O schützt das Privatvermögen von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten fast aller Branchen. Der Versicherungsschutz umfasst neben Anwalts- und Gerichtskosten auch Kosten beispielsweise für Mediatoren, PR-Berater oder forensische Dienstleister zur Aufklärung von Sachverhalten.

Unbegrenzte Rückwärtsdeckung

Zudem bestehen eine unverfallbare Schadennachmeldefrist von zwölf Jahren und eine unbegrenzte Rückwärtsdeckung. Ferner bietet die Württembergische Vorständen, die gemäß dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) einen Selbstbehalt tragen müssen, die Möglichkeit, diesen mit einer separaten Selbstbehalts-Police zu versichern.

Für Dienstleister und Freiberufler in kreativen, beratenden, begutachtenden und verwaltenden Berufen ist eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung wichtig, denn sie trägt das Risiko für fahrlässige und versehentliche Fehler, die einen Vermögensschaden nach sich ziehen.

Ein Bespiel: Ein Dolmetscher übersetzt eine Betriebsanleitung für einen Elektrogerätehersteller in eine Fremdsprache. Dabei verwechselt er versehentlich einige Worte. Die Anleitungen sind dadurch nutzlos und der Auftraggeber fordert Regress.

Übernahme von Prüfung & Zahlung

Bei Bestehen einer Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung übernimmt die Württembergische Leistungen wie die Prüfung, ob und in welcher Höhe Schadenersatzpflicht besteht, sowie die Zahlung bei begründetem Schadenersatzanspruch, die Abwehr unbegründeter Ansprüche und die Übernahme aller Kosten der Schadenabwicklung und der Rechtsverteidigung.

Auch bei Rechtsanwälten, die die Vermögensinteressen ihrer Mandanten wahrnehmen, können kleine Fehler wie etwa versäumte Fristen große Folgen haben. Eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung trägt auch hier das Risiko für fahrlässige und versehentliche Fehler, die einen Vermögensschaden nach sich ziehen.

Plichtdeckung

Zudem ist die Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung eine Pflichtdeckung, ohne die Anwälte ihre Zulassung zur Anwaltschaft von der Anwaltskammer nicht bekommen. Neben den genannten Leistungen ist ein Vorteil dieser Absicherung der umfangreiche Schutz auch für Nebentätigkeiten. Außerdem sind lediglich Wissentlichkeit und Eigenschäden ausgeschlossen.

Egal, wie groß oder klein ein Verein ist – er hat als juristische Person Rechte und Pflichten. Bei Verstößen gegen diese Rechte und Pflichten haften die Ehrenamtlichen mit ihrem Privatvermögen, was vielen Vorständen und Kassenwarten nicht bewusst ist. In solchen Fällen hilft die D&O, sie schützt das Privatvermögen von Vereinsvorständen und Vereinsorganen.

Ohne Selbstbehalt

Mit einer Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung sind auch der Verein selbst und seine hauptamtlichen Angestellten sowie ehrenamtlichen Mitglieder gegen Vermögensschäden abgesichert. Bei der Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung für Vereine und ihre Mitglieder gibt es keinen Selbstbehalt.

Ferner leistet sie nicht nur für Schäden Dritter, sondern auch bei eigenen Verlusten. So zum Beispiel, wenn etwa ein Mitglied einen Förderantrag zu spät stellt, dem Verein dadurch Fördermittel entgehen und der Verein hierdurch mit einem Fehlbetrag in der Kasse konfrontiert ist.

(W&W-Gruppe)

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