Versicherungen

Wichtiger Baustein der Kfz-Versicherung: Die Eigenschadendeckung

Schädigt man bei einem Unfall einen anderen, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung. Doch wie sieht es mit der Eigenschadendeckung aus?

Ein- oder Ausfahrt übersehen? Dafür wichtig: die Eigenschadendeckung in der Kfz-Versicherung

Soviel ist klar: Wer Auto fährt, braucht eine Kfz-Versicherung. Denn Unfälle passieren. Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) nahm die Polizei alleine im ersten Halbjahr 2023 rund 1,22 Millionen Unfälle auf – fünf Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Zumeist  (1,09 Millionen Unfälle) glücklicherweise nur Sachschaden. Doch auch der zeiht Handlungsbedarf nach sich.

Es greift die Kfz-Haftpflichtversicherung, eine Pflichtversicherung. Sie übernimmt Schadenersatzansprüche, wenn jemand anderes geschädigt wurde. Doch was passiert bei eigenen Schäden. Es kommt nicht selten vor, dass man aufgrund einer Unachtsamkeit sein eigenes Eigentum beschädigt. Etwa, wenn man bei Rückwärts-Herausfahren die Garagenmauer angefahren oder beim Rangieren in der Einfahrt seinen Zweitwagen übersehen hat?

Das nennt sich in der Versicherungspraxis Eigenschaden. Der ist in den Kfz-Haftpflichtversicherungsbedingungen normalerweise ausgeschlossen, erklärt die uniVersa Versicherung. Doch es gibt Neuerungen. Neuere Tarife, so das Versicherungsunternehmen verzichten vereinzelt auf diesen Ausschluss.

Bei der uniVersa beispielsweise sind Eigenschäden bis zu 100.000 Euro ohne Aufpreis mitversichert. Da heißt es für Autofahrer, die eigene Kfz-Versicherung auf Eigenschadendeckung zu überprüfen. Ist der nicht Bestandteil der eigenen Versicherung, kann sich ein Umstieg durchaus lohnen.

Neuere Policen, so die uniVersa, bieten oftmals ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis. Dies gilt auch übrigens auch für die Kaskoversicherung, bei der auch anderes mitversichert sein sollte: grobe Fahrlässigkeit, Tierschäden, Akku- und Überspannungsschäden bei E-Fahrzeugen sowie eine Neupreis-/Kaufpreisentschädigung.

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