Versicherungen

Winterblues bekämpfen – jetzt den Sommerurlaub buchen

Januar und Februar gehören zu den buchungsstärksten Monaten des Jahres – es lockt eine große Auswahl an Urlaubsangeboten mit Frühbucherrabatten von bis zu 40 Prozent. Die Experten der DVAG erklären, warum eine Reiserücktrittsversicherung gerade bei frühzeitigen Buchungen sinnvoll ist und wann diese greift. Laut Google Trends wird der Begriff „Sommerurlaub buchen“ mit Abstand am häufigsten im Januar gesucht, Januar und Februar gehören zu den buchungsstärksten Monaten des Jahres. Verständlich – wenn der Winter auf dem Höhepunkt ist und die Abende dunkel sind, sehnt man sich nach Sonne, Sand und Meer. Außerdem macht es Sinn, jetzt zu suchen: Angesichts der hohen Nachfrage sind die besten Angebote insbesondere für Familien mit schulpflichtigen Kindern früh ausverkauft. Auch für Urlauber mit ganz bestimmten Wünschen und kleineren Budgets lohnt es sich oft, rechtzeitig zu buchen. Doch was passiert, wenn die Reise nicht angetreten werden kann? Innerhalb eines halben Jahres kann viel geschehen. Welche Reisen versichert eine klassische Reiserücktrittsversicherung? Welche Gründe rechtfertigen einen Rücktritt? Und sind Stornokosten überhaupt so hoch? Die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) geben die Antworten: Wann greift eine Reiserücktrittsversicherung? Reiserücktrittsversicherungen decken sowohl Pauschal- als auch Individualreisen bis zu der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ab. Allerdings sollte man sich vor dem Abschluss gut informieren, welche Gründe für eine Stornierung der Reise akzeptiert werden, rät die DVAG. Klassische Gründe, die immer versichert sind: Schwere Verletzungen und unerwartete schwere Erkrankungen Todesfall oder schwere Erkrankungen im engsten Familienkreis Impfunverträglichkeiten, Bruch von Prothesen oder Lockerung von Zahnimplantaten Komplikationen bei Schwangerschaft Erheblicher Schaden an Eigentum (durch Elementarschäden oder Einbruchdiebstahl) Unerwartete Kündigung des Arbeitsplatzes Tarifbedingt können weitere Gründe eingeschlossen sein, wie etwa eine gerichtliche Vorladung oder ein unerwarteter Organ- oder Gewebespendetermin. Aber Vorsicht: Die Reiserücktrittsversicherung gilt nur bis zum Antritt der Reise. Wer nach Reiseantritt versichert sein möchte, sollte darauf achten, dass auch der Reiseabbruch in der Versicherung enthalten ist. Je kurzfristiger der Reiserücktritt, desto höher die Stornokosten Im Normalfall entstehen bei der Absage der Reise Stornokosten, die sich an dem Datum des Rücktritts orientieren. Meist betragen diese je nach Reise und Versicherung 20 Prozent des Gesamtpreises, wenn die Reise bis zu 30 Tage vorher abgesagt wird. „Bei einer 2.000-Euro- Reise mit 20 Prozent Stornokosten bekommt der Urlauber 1.600 Euro vom Veranstalter zurück – und die 400 Euro Stornogebühren übernimmt die Versicherung“, erklären die Experten der DVAG. Aber in der Regel gilt: Je kurzfristiger die Absage, desto höher die Kosten. Das bedeutet, dass schlimmstenfalls sogar der volle Preis gezahlt werden müsste, auch wenn man gar nicht verreist. Weiterhin raten die Vermögensberater der DVAG dazu, die Reiserücktrittsversicherung direkt bei der Buchung abzuschließen – wer dies vergisst, kann es meist noch bis ca. 30 Tage vor Reiseantritt nachholen. Für Menschen, die mehrmals im Jahr verreisen, lohnt sich eine Jahresreiserücktrittsversicherung, denn diese ist kostengünstiger und deckt alle Reisen bis zur vereinbarten Höhe ab. (Deutsche Vermögensberatung AG)

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Januar und Februar gehören zu den buchungsstärksten Monaten des Jahres – es lockt eine große Auswahl an Urlaubsangeboten mit Frühbucherrabatten von bis zu 40 Prozent.

Die Experten der DVAG erklären, warum eine Reiserücktrittsversicherung gerade bei frühzeitigen Buchungen sinnvoll ist und wann diese greift.

Laut Google Trends wird der Begriff „Sommerurlaub buchen“ mit Abstand am häufigsten im Januar gesucht, Januar und Februar gehören zu den buchungsstärksten Monaten des Jahres. Verständlich – wenn der Winter auf dem Höhepunkt ist und die Abende dunkel sind, sehnt man sich nach Sonne, Sand und Meer. Außerdem macht es Sinn, jetzt zu suchen: Angesichts der hohen Nachfrage sind die besten Angebote insbesondere für Familien mit schulpflichtigen Kindern früh ausverkauft. Auch für Urlauber mit ganz bestimmten Wünschen und kleineren Budgets lohnt es sich oft, rechtzeitig zu buchen. Doch was passiert, wenn die Reise nicht angetreten werden kann? Innerhalb eines halben Jahres kann viel geschehen. Welche Reisen versichert eine klassische Reiserücktrittsversicherung? Welche Gründe rechtfertigen einen Rücktritt? Und sind Stornokosten überhaupt so hoch? Die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) geben die Antworten:

Wann greift eine Reiserücktrittsversicherung?

Reiserücktrittsversicherungen decken sowohl Pauschal- als auch Individualreisen bis zu der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ab. Allerdings sollte man sich vor dem Abschluss gut informieren, welche Gründe für eine Stornierung der Reise akzeptiert werden, rät die DVAG.

Klassische Gründe, die immer versichert sind:

  • Schwere Verletzungen und unerwartete schwere Erkrankungen
  • Todesfall oder schwere Erkrankungen im engsten Familienkreis
  • Impfunverträglichkeiten, Bruch von Prothesen oder Lockerung von Zahnimplantaten
  • Komplikationen bei Schwangerschaft
  • Erheblicher Schaden an Eigentum (durch Elementarschäden oder Einbruchdiebstahl)
  • Unerwartete Kündigung des Arbeitsplatzes

Tarifbedingt können weitere Gründe eingeschlossen sein, wie etwa eine gerichtliche Vorladung oder ein unerwarteter Organ- oder Gewebespendetermin. Aber Vorsicht: Die Reiserücktrittsversicherung gilt nur bis zum Antritt der Reise. Wer nach Reiseantritt versichert sein möchte, sollte darauf achten, dass auch der Reiseabbruch in der Versicherung enthalten ist.

Je kurzfristiger der Reiserücktritt, desto höher die Stornokosten

Im Normalfall entstehen bei der Absage der Reise Stornokosten, die sich an dem Datum des Rücktritts orientieren. Meist betragen diese je nach Reise und Versicherung 20 Prozent des Gesamtpreises, wenn die Reise bis zu 30 Tage vorher abgesagt wird. „Bei einer 2.000-Euro- Reise mit 20 Prozent Stornokosten bekommt der Urlauber 1.600 Euro vom Veranstalter zurück – und die 400 Euro Stornogebühren übernimmt die Versicherung“, erklären die Experten der DVAG. Aber in der Regel gilt: Je kurzfristiger die Absage, desto höher die Kosten. Das bedeutet, dass schlimmstenfalls sogar der volle Preis gezahlt werden müsste, auch wenn man gar nicht verreist. Weiterhin raten die Vermögensberater der DVAG dazu, die Reiserücktrittsversicherung direkt bei der Buchung abzuschließen – wer dies vergisst, kann es meist noch bis ca. 30 Tage vor Reiseantritt nachholen. Für Menschen, die mehrmals im Jahr verreisen, lohnt sich eine Jahresreiserücktrittsversicherung, denn diese ist kostengünstiger und deckt alle Reisen bis zur vereinbarten Höhe ab. (Deutsche Vermögensberatung AG)

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