Mit Fachanwälten und auf Wunsch einer Prozessfinanzierung unterstützt Verbraucherhilfe24 (V24) alle, die ihre Rechte durchsetzen wollen.
Beate M. aus Augsburg strahlt. Mit Hilfe der Verbraucherhilfe24 hat sie über 36 000 Euro aus einem vor drei Jahren gekündigten Versicherungs- vertrag zurückbekommen, weil dieser fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthielt. Davon sind viele Millionen Verträge betroffen, die in den Jahren 1994 bis 2007 abgeschlossen wurden. Ein Widerspruch kann sich also lohnen. Doch dafür ist Hilfe nötig. Für Verbraucher ist es nahezu unmöglich, die ihnen zustehenden Ansprüche gegenüber der Versicherungsgesellschaft zu berechnen. Nicht jeder kann für Anwalts- und Gerichtskosten in Vorleistung gehen.
„GEMEINSAM MEHR ERREICHEN“
Verbraucherhilfe24, das Portal für Verbraucherrechte, ist ein Rechtsdienst- leister, der Verbrauchern zu ihrem Recht verhilft. Seit Gründung im Jahr 2010 wurden V24 über 70 000 Verträge zur Prüfung vorgelegt. Es wurden Darlehens- und Lebensversicherungsverträge auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen kontrolliert oder notleidende Kapitalanlagen auf Schadenersatz oder Rückabwicklung überprüft. Auch Reisende wurde unterstützt, die bei Flugverspätungen ihre Rechte einfordern wollten.
MEHR SCHADENERSATZFORDERUNGEN IM DIESEL-SKANDAL ERWARTET
Ein Thema von besonderer Brisanz und Aktualität ist in diesem Jahr neben der Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen der Diesel-Abgas- Skandal. Nachdem immer mehr Autohersteller in den Verdacht geraten, geschummelt zu haben, wird laut Aussagen von Verbraucherhilfe24 die Zahl der Schadenersatzklagen drastisch ansteigen. V24 hat sich auch für dieses Thema gewappnet. Dank eines Netzwerkes von Fachanwälten, die sich auf verschiedene Fachgebiete des Verbraucherrechts spezialisiert haben, kann immer der richtige Anwalt mit dem Fall betraut werden.
V24 ÜBERNIMMT KOSTEN FÜR ERSTPRÜFUNG
Bevor es in die juristische Auseinandersetzung geht, prüfen erfahrene Anwälte innerhalb von 48 Stunden, welche Erfolgsaussichten der Fall hat und in welcher Höhe die Schadenersatzforderung ausfallen kann. Hierfür entstehen dem Verbraucher keine Kosten. Diese übernimmt Verbraucherhilfe24. Anschließend entscheidet der Verbraucher, wie es weitergehen soll. Er kann seine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen, direkt einem Anwalt ein Mandat erteilen oder die Verbraucherhilfe24 beauftragen.
KEIN RISIKO BEI KOSTEN UND IM PROZESS
Wer Zeit und Aufregungen sparen möchte, fragt in der Regel bei dem Rechtsdienstleister V24 an. Das Besondere: Sämtliche Anwalts-, Gerichts- und Sachbearbeitungskosten übernimmt die Verbraucherhilfe24. Deren Spezialisten kümmern sich um alles. Vom ersten Anwaltsschreiben, über die Prozessfinanzierung bis hin zur Überweisung des Schadenersatzes wird für den Verbraucher alles erledigt. Dieser wird über jeden Schritt umfassend und zeitnah informiert. Bei Erfolg erhält Verbraucherhilfe24 ein anteiliges Honorar aus dem realisierten Schadenersatz.
(VERBRAUCHERHILFE24)