Versicherungen

Zahnzusatzversicherung smile! der Stuttgarter Lebensversicherung bietet Unfall-Schmerzensgeld  

Nur bei der Stuttgarter Lebensversicherung gibt es das Unfall-Schmerzensgeld – starke Leistungen für Kinder: verbesserte Kostenübernahme bei kieferorthopädischen Behandlungen

Auch die Höhe der Zahlung für kieferorthopädische Leistungen sowie für Zahnersatz ist deutlich gestiegen

Die Stuttgarter bietet mit der Zahnzusatzversicherung smile! als erster deutscher Versicherer ein Unfall-Schmerzensgeld. Zudem ist die Höhe der Zahlung für kieferorthopädische Leistungen sowie für Zahnersatz deutlich gestiegen. Der Kunde hat künftig die Wahl zwischen den Tarifen ZahnKomfort und ZahnPremium.

Einmaliges Schmerzensgeld nach Unfällen

Die Stuttgarter ist der erste Versicherer, der eine Einmalleistung zur freien Verwendung nach einem Unfall zahlt. Mit dem Komfort-Paket erhalten Versicherte pauschal 500 Euro, mit dem Premium-Paket sogar 1.000 Euro Schmerzensgeld. Einzige Voraussetzung ist, dass ein Unfallereignis stattgefunden hat, das Zahnersatz oder Kieferorthopädie notwendig macht. Die 100-prozentige Erstattung beim Zahnersatz nach Unfall hat weiterhin Bestand.

Starke Leistungen für Kinder

Zudem verbessern sich die kieferorthopädischen Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 22. Lebensjahr. Der Premium-Tarif der Stuttgarter bietet in der kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) 1 und 2 (leichte Zahnfehlstellungen) eine Kostenerstattung von bis zu 90 Prozent, maximal aber 4.000 Euro. Da die gesetzlichen Krankenkassen in diesen KIG keine Kosten übernehmen, ist die Leistung besonders profitabel. Für die KIG 3 bis 5 (mittlere bis starke Zahnfehlstellungen) liegt die Kostenerstattung der Stuttgarter bei maximal 2.000 Euro.

100-prozentige Kostenübernahme in vielen Fällen

„Gerade bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz übernehmen gesetzliche Krankenkassen nur die medizinische Grundversorgung“, erklärt Klaus-Peter Klapper, Leiter Produkt- und Vertriebsmarketing Biometrie der Stuttgarter. „Deshalb wollen wir mit unserer Zahnzusatzversicherung smile! eine leistungsstarke Absicherung anbieten.“

So hat Die Stuttgarter ihre Leistungen für die Zahnprophylaxe verbessert. Die Erstattungsbegrenzung pro Behandlung entfällt und im Tarif ZahnKomfort erhalten Versicherte bis zu 160 Euro pro Kalenderjahr. Im Premium-Paket ist die Erstattung unbegrenzt. Für die Schmerzausschaltung bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz übernimmt smile! in beiden Tarifen die Kosten zu 100 Prozent.

Alle Leistungen werden unabhängig vom Kassen-Bonusheft bewertet. Außerdem hat Die Stuttgarter ihren Anteil für Zahnersatz deutlich erhöht: Im Tarif ZahnKomfort steigt er auf 80 Prozent, im Tarif ZahnPremium profitieren Versicherte von einer 90-prozentigen Erstattung der Kosten für Prothesen, Implantate und Onlays. Bei Inlays liegt die Kostenübernahme jetzt in beiden Tarifen bei 100 Prozent.

Leistungsstaffel nun an das Kalenderjahr gekoppelt

Die Leistungsstaffel bemisst sich künftig am Kalender- statt am Versicherungsjahr. Wird etwa ein smile!-Vertrag erst in den letzten Monaten eines Jahres abgeschlossen, endet das vertragliche 1. Kalenderjahr zum 31.12. des jeweiligen Jahres. Der Zeitraum bis zur Beendung der Leistungsstaffel verkürzt sich also erheblich.

Gleichzeitig hat Die Stuttgarter die Leistungsbegrenzungssummen deutlich erhöht. Zudem entfällt bei einer Vorversicherung die Leistungsbegrenzung bereits ab dem 3. Kalenderjahr, sofern diese für mindestens sechs Monate eine Zahnersatzbehandlung abgedeckt hat.

Daher hat die Stiftung Warentest das Premium-Paket der Stuttgarter im September 2021 zurecht mit 1,0 und das Komfort-Paket mit 1,4 bewertet.

(Die Stuttgarter)

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