Gute Zähne gibt es leider nicht umsonst. Das stellen Patienten ohne Zahnzusatzversicherung spätestens dann fest, wenn ihnen ihr Zahnarzt seinen Kostenvoranschlag präsentiert. Und das hat einen Grund: Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot nur ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Zahnärzte empfehlen ihren Patienten aber häufig bessere Vorsorge- und Behandlungsmöglichkeiten, die jedoch stets mit finanziellen Eigenbeteiligungen verbunden sind. „Eine gute Zahnzusatzversicherung sollte bereits für Zahnprophylaxe, professionelle Zahnreinigung und moderne Behandlungsformen leisten“, erklärt Thorsten Heiselbetz, Gruppenleiter der Leistungsabteilung bei der uniVersa Krankenversicherung. Diese werden häufig bei Privatpatienten eingesetzt, sind schonender und sehen bessere Materialien vor. Auch hochwertige Füllungen aus Metall, Keramik oder Kunststoff sowie Wurzel- und Parodontosebehandlungen sollten bezuschusst werden.
Bei regelmäßiger Vorsorge gibt es von der Kasse einen erhöhten Festzuschuss. Auch private Zahnzusatzversicherungen sollten dies mit höheren Erstattungssätzen belohnen. „Wichtig ist, dass der Tarif auch dann leistet, wenn es teuer wird“, sagt Heiselbetz. Dies ist meist bei höherwertigem Zahnersatz der Fall. Bei der uniVersa hatte er vor Kurzem erst wieder eine Rechnung zur Regulierung, bei der ein Implantat mit Knochenaufbau und Krone rund 3.330 Euro kostete. „Da ist man froh, wenn man eine Zahnzusatzversicherung hat, die vor hohen Eigenbeteiligungen schützt“, so Heiselbetz.