Wirtschaft

14 Monate sparen, nur zwölf bezahlen – viele Azubis und Berufseinsteiger verschenken Geld

Zum Start des Ausbildungsjahres sollten Azubis das Thema vermögenswirksame Leistungen (VL) im Blick haben. Auch Studierende mit Nebenjob können VL beantragen

Mit Ausbildungsbeginn geht es auch ums Sparen

Mit dem Start ins neue Ausbildungsjahr im August und September hat für rund 1,3 Millionen Auszubildende in Deutschland die Zeit des regelmäßigen Einkommens begonnen. Damit rückt auch das Thema Sparen in den Fokus – ganz besonders deshalb, weil es die Möglichkeit gibt, auch über den Arbeitgeber Geld anzulegen.

Viele Arbeitgeber sind entweder tariflich dazu verpflichtet oder zahlen freiwillig vermögenswirksame Leistungen (VL) in Höhe von bis zu 40 Euro monatlich und bieten damit eine gute Gelegenheit, regelmäßig und langfristig zu sparen.

Interessant ist dabei auch die zusätzlich mögliche staatliche Zulage: Wer unter bestimmten Einkommensgrenzen bleibt, kann besonders profitieren: „Zwölf Monate bezahlen, aber 14 Monate sparen – das ist rein rechnerisch der potenzielle Mehrwert von vermögenswirksamen Leistungen“, erklärt Michael Gott, Vertriebsleiter der Hamburger Sutor Bank. Doch viele Azubis und Berufseinsteiger verschenken Geld, weil sie keine VL-Leistungen nutzen.

Ein Muss: Verstärkte Aufklärung über VL

Dass vermögenswirksame Leistungen von vielen eigentlich Anspruchsberechtigten gar nicht in Betracht gezogen werden, belegt eine Untersuchung aus dem Jahr 2018 (ebase): Demnach verzichten von rund 20 Millionen potenziellen VL-Sparern in Deutschland rund 7 Millionen auf ihren Anspruch.

„Vielen Menschen fehlt offenbar das Wissen über vermögenswirksame Leistungen und ob sie darauf Anspruch haben. Arbeitgeber, aber auch Finanzdienstleister sowie Verbände und Institutionen müssen daher viel stärker über vermögenswirksame Leistungen aufklären“, sagt Michael Gott. Für Arbeitgeber seien VL-Zahlungen zudem eine gute Option, um Mitarbeiter zu binden.

Der Beginn einer Ausbildung oder der erste Job sind der richtige Anlass, um mit dem geförderten Sparen zu beginnen. Berufseinsteiger sollten daher aktiv bei ihrem Arbeitgeber nachfragen, um kein Geld zu verschenken“, erklärt Michael Gott.

Auch für Studierende, die einen Nebenjob ausüben oder auch als studentische Hilfskräfte an ihrer Hochschule beschäftigt sind, kann sich ein Nachfragen bei ihrem Arbeitgeber lohnen, da sie als geringfügig Beschäftigte ebenfalls für VL-Leistungen in Frage kommen.

Besonders relevant: Arbeitnehmersparzulage vom Staat

Sollte ein Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen oder weniger als 40 Euro zahlen, so macht es durchaus Sinn, wenn Arbeitnehmer die Beiträge komplett selbst übernehmen oder auf 40 Euro aufstocken. Per Gehaltsumwandlung können die VL-Zahlungen dann aus dem Bruttogehalt geleistet werden – auf diese Durchführung gibt es einen gesetzlichen Anspruch. Mit Blick auf die Anlageform stehen drei Varianten zur Auswahl: Banksparplan, Bausparvertrag oder ein Aktienfondssparplan.

Interessant ist vor allem die staatliche Zulage: Wer einen Bausparvertrag abschließt und mit seinem Einkommen unter 17.900 Euro jährlich bleibt, erhält vom Staat eine Arbeitnehmersparzulage in Höhe von neun Prozent der Anlagesumme, maximal 43 Euro pro Jahr. Wer einen Aktienfondssparplan abschließt und nicht mehr als 20.000 Euro im Jahr verdient, erhält eine Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 20 Prozent der Anlagesumme, maximal 80 Euro pro Jahr.

„Bei einem Aktienfondssparplan mit 40 Euro monatlich bekommen Anleger angesichts einer zusätzlichen Sparzulage von 80 Euro pro Jahr quasi zwei Monate Sparen vom Staat geschenkt“, stellt Michael Gott fest. Diejenigen, für die eine staatliche Arbeitnehmersparzulage grundsätzlich in Frage kommt, sollten diese auch nutzen. Die Beantragung der Zulage erfolgt jedes Jahr in der Steuererklärung.

Mit oder ohne Förderung: Langfristiges Sparen lohnt sich

Die zwei „geschenkten“ Monatsraten bei einem Aktienfondssparplan sind dabei nur die eine Seite. Denn die Rendite kommt noch dazu: „Mit vermögenswirksamen Leistungen lässt sich frühzeitig auch mit geringen Beträgen schon über die Jahre Vermögen aufbauen“, sagt Michael Gott.

Ein VL-Vertrag läuft stets über sieben Jahre – davon sechs Jahre Einzahlung, danach ruht der Vertrag bis zum Jahresende. Während der sieben Jahre Laufzeit hat der Anleger im Sinne des langfristigen Investierens keine Möglichkeit, an das Ersparte zu gelangen. Bei einer Einzahlungsdauer von sechs Jahren à 40 Euro monatlich würden allein 2.880 Euro in die Geldanlage fließen.

Die Renditechancen sind vor allem beim VL-Sparen mit Aktienfonds gut. Berechnungen des Fondsverbandes BVI für alle Siebenjahreszeiträume seit 1962 zeigen, dass die in dieser Zeit angefallenen Sparpläne ohne die staatliche Zulage eine durchschnittliche jährliche Rendite von 7,6 Prozent erzielt hätten. Mit Sparzulage waren es durchschnittlich sogar 10,5 Prozent pro Jahr. „Auch weltweit anlegende Aktienfonds eignen sich gut für das VL-Sparen, weil das Risiko möglicher Kursverluste über verschiedene Länder breit gestreut werden kann“, erklärt Michael Gott.

(Sutor Bank)

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