Die wesentlichen betreffen das Bafög für Schüler und Studenten und das sogenannte Meister-Bafög, das in Aufstiegs-Bafög umbenannt wird. Aber auch Hartz IV- Bezieher müssen sich auf Änderungen einstellen. Verbraucher können sich über die Abschaffung des Routerzwangs freuen.
Routerzwang fällt
Zum 1. August 2016 fällt der sogenannte Routerzwang. Ab dann dürfen die Internet-Zugangsanbieter die Nutzung von Routern beliebiger Hersteller nicht mehr einschränken. Bisher haben die Anbieter die Möglichkeit, ihren Kunden bestimmte Router zu ihren DSL-, Glasfaser- oder Kabel-Verträgen zwangsweise zu verordnen. Nach Inkrafttreten des Gesetzes soll der Kunde die freie Wahl haben, für welchen Router er sich entscheidet. Wie die Verbraucherzentrale Sachsen mitteilt, gilt die Neuerung für alle Kunden, die ab August einen neuen Vertrag abschließen. Bei bestehenden Verträgen komme die Routerfreiheit nicht automatisch zum Einsatz, heißt es.
Nach einem Bericht von Heise Online haben diverse Netzbetreiber ihre Kunden daran gehindert, eigene Router direkt am Internet-Anschluss zu betreiben. So hätten sie zum Beispiel die Herausgabe von Zugangsdaten für einige oder alle tariflich zugesicherten Dienste verweigert. Dies habe dazu geführt, dass an ihren Netzen nur solche Router vollständig funktionierten, die sie selbst zur Verfügung stellten.
Bei Vodafone soll weiterhin ein Gerät des Unternehmens notwendig sein, welches im Falle einer Störung angeschlossen werden muss. Unitymedia-Kunden, die einen Tarif nutzen, der vor April 2013 gebucht wurde, müssen weiterhin einen Router des Kabelnetzbetreibers verwenden und können nicht frei wählen.
Bafög steigt
Zum 1. August 2016 steigen die Bafög-Bedarfssätze um sieben Prozent. Damit erhöht sich der maximale Fördersatz für Studierende von 670 auf 735 Euro monatlich. Verbesserungen gibt es auch für studierende Eltern. Außerdem wird die Förderungslücke zwischen Bachelor und Master geschlossen. Schon ab dem 1.August 2016 gelten die neuen Regeln allerdings nur für die, bei denen im August oder September ein neuer Bewilligungszeitraum (BWZ) beginnt. Bei allen anderen werden sie erst ab Oktober 2016 angewandt.
Die Bafög-Änderungen im Überblick:
- Bedarfssätze: plus sieben Prozent
- Maximaler Fördersatz (nicht bei den Eltern wohnend): 735 Euro, derzeit 670 Euro
- Maximaler Fördersatz ( bei den Eltern): 537 Euro, derzeit 495 EuroZuverdienst: 450 Euro, derzeit 400 Euro
- Vermögensfreibetrag: 7500 Euro, derzeit 5200 Euro
- Die Elternfreibeträge steigen ebenfalls um sieben Prozent.
- Kinderzuschuss: 130 Euro für jedes Kind
Die „Bafög-Lücke“, die für Tausende zwischen Bachelor- und Masterstudium einen Förderungsausfall bedeutet, wird geschlossen.
Aus Meister-Bafög wird Aufstiegsbafög
Wer sich zum Handwerks- oder Industriemeister, zum Techniker, Betriebswirt oder staatlich geprüften Erzieher fortbilden will, wird ab dem 1. August 2016 besser unterstützt. Denn dann tritt die Novellierung des „Meister-Bafög“ in Kraft, das fortan „Aufstiegs- Bafög“ heißen wird. Nicht nur die Fördersätze, auch die Zuschussanteile werden ab dem 1. August deutlich erhöht. Das Gleiche gilt für den Erfolgsbonus. Außerdem können in Zukunft auch Bachelorabsolventen „Meister-Bafög“ erhalten, wenn sie den Meister machen und später einen Handwerksbetrieb leiten wollen.
Es folgt ein Überblick über die Steigerungen:
- Alleinstehende von 697,00 Euro auf 768,00 Euro/Monat
- Alleinerziehende von 907,00 Euro auf 1.003,00 Euro/Monat
- Verheiratete mit 1 Kind von 1.122 Euro auf 1.238 Euro/Monat
- Verheiratete mit 2 Kindern von 1.332 Euro auf 1.473 Euro/Monat