Weitere Details können Sie diesem Bericht entnehmen: Ab 1. August Aufstiegs-Bafög: Mehr Geld während der Ausbildung
Hartz-IV-Reform
Nachdem auch der Bundesrat am 8. Juli die Hartz IV Reform durch gewunken hat, ist davon auszugehen, dass die meisten der neuen Regelungen am 1. August in Kraft treten. Nach dem Willen seiner Macher soll die Reform des Sozialgesetzbuches II der „Vereinfachung“ der Regelungen dienen. Zu den wesentlichen Änderungen gehören die Verlängerung des Bewilligungszeitraums von sechs auf zwölf Monate. Und für Eingliederungsleistungen ist statt des Jobcenters das Arbeitsamt zuständig, wenn der Betroffene Arbeitslosengeld erhält.
Kritiker gehen aber davon aus, dass das Reformwerk mit seinen mehr als 50 Einzelmaßnahmen in vielen Punkten auch zu einer Verschärfung führt.
So soll Arbeitslosen, die neu Arbeitslosengeld II beantragen, möglichst ein Sofortangebot für einen Job gemacht werden, um ihre Arbeitsbereitschaft zu überprüfen Leistungen können zurückverlangt werden, wenn Unterlagen nicht beigebracht werden. Auch wenn ein Bezieher einen Arbeitsplatz „selbstverschuldet“ verliert, dürfen die Ämter Geld wieder einkassieren. Verschiedene Einkommen wie BAföG oder Nachzahlungen von Erwerbseinkommen können auf die Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden. Bei fehlenden Sprachkenntnissen sollen die Jobcenter auf Deutschkurse hinwirken. Höchst problematisch ist nach Ansicht der Kritiker der Reform, die Zulassung einer „Gesamtangemessenheitsgrenze“ für die Kosten der Unterkunft und Heizung.
Die Reform sieht außerdem vor, dass Datenabgleiche der Klienten in Zukunft nicht mehr vierteljährlich, sondern monatlich durchgeführt werden. Auch Außendienstmitarbeiter sollen die Haushalte stärker überprüfen. Positiv hervorzuheben sind Änderungen der Regelungen für Auszubildende. Leistungen können nun bis zum Ende des Monats bewilligt werden, in dem über den Bafög/BAB Antrag entschieden wurde. Somit werden die Leistungen des Jobcenters nicht in dem Moment eingestellt, in dem eine Ausbildung begonnen wird, was häufig zu finanziellen Engpässen und zum Abbruch einer Ausbildung geführt hat.
Weiterhin soll der Freibetrag für Vermögen zur Altersvorsorge von 200 auf 250 Euro pro Lebensjahr steigen. Bei einem 60-Jährigen würden also bis zu 15.000 Euro, die zur Altersvorsorge angelegt sind, mit dem Arbeitslosengeld II nicht verrechnet.
Neues Förderprogramm
Das Bundeswirtschaftsministerium bezuschusst ab dem 1. August mit einem neuen Förderprogramm den Einbau effizienter Pumpen und die Optimierung der Heizungsanlage. Hausbesitzer, die ihre Heizung auf Vordermann bringen, profitieren von staatlichen Fördergeldern in Höhe von 30 Prozent der verauslagten Kosten.
Rabatt bei der Bahn
Auch Kunden mit einer BahnCard 50 bekommen nun wie die Inhaber der BahnCard 25 dauerhaft einen Rabatt von 25 Prozent auf Sparpreise im Fernverkehr. Sparpreis-Tickets können ab August nur noch bis zum Tag vor der Abfahrt umgetauscht oder erstattet werden, nicht mehr am Tag der Reise selbst. Zudem werden beim Ticketkauf im Zug nun 12,50 Euro fällig, fünf Euro mehr als bisher. Wer für die erste Klasse eine Reservierung bucht, aber kein Ticket kauft, zahlt 5,90 Euro statt bisher 4,50 Euro. Beim Kauf einer Fahrkarte für die erste Klasse bleibt die Reservierung inklusive.Zudem bietet die Deutsche Bahn zwischen August und dem Fahrplanwechsel im Dezember mit der Aktion „Für mich und für dich“ zwei Probe-BahnCards zum Preis von einer. Die BahnCard 50 für Senioren ist bis Ende September günstiger zu haben.