Wirtschaft

Aktuelles Bundesgerichtshof-Urteil zu drahtlosem Internetzugang: Haften auch Hoteliers und Café-Besitzer?

Berlin (ots) - Der Bundesgerichtshof hat heute die Haftung für Privatpersonen, die ihren WLAN-Zugang nicht ausreichend schützen, bejaht.

 

So erhält der Hotelier eine Sicherheit, die sonst nur bei externen Anbietern mit teuren Tarifvorgaben für die Endnutzer gegeben ist. Mit HOTSPLOTS hat das Hotel oder Café zusätzlich den Vorteil, den Preis für die Nutzung selbst bestimmen oder den Dienst auch gratis anbieten zu können. Tarifwechsel sind jederzeit möglich. Insbesondere kleine Häuser profitieren davon, dass der bereits vorhandene Anschluss für den Hotspot mit genutzt werden kann. Ist mehr Bandbreite gefordert, so können ein oder auch mehrere DSL-Anschlüsse hinzu geschaltet werden.

HOTSPLOTS ist bereits an 1200 Standorten vertreten. Zu den Kunden gehören hunderte Hotels aber auch kleine Cafés sowie große Kliniken und Studentenwohnheime mit mehreren hundert Nutzern.

Ausführlichere Informationen finden Sie hier: http://www.hotsplots.de/news/newsdetails/article/188/bgh-urteil.html

Über HOTSPLOTS

Die hotsplots GmbH ist der Spezialist für die Zugangskontrolle und Abrechnung drahtloser Internetzugänge (WLAN-Hotspots). Das HOTSPLOTS-System wird bereits erfolgreich in Hotels, Cafés, Kliniken, Marinas, Studentenwohnheimen, Jugendherbergen, auf Campingplätzen sowie in Nachbarschaftsnetzen eingesetzt. Mit der innovativen Abrechnungslösung will HOTSPLOTS seine Stellung als eine führende Marke für das Billing mobiler Internetzugänge ausbauen. In Deutschland gehört die hotsplots GmbH nach eigenen Recherchen zu den Top 5-Anbietern.

Weitere Informationen sind online verfügbar unter: HOTSPLOTS: www.hotsplots.de

Über Rechtsanwalt Solmecke

Die Kölner Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE ist unter anderem auf Urheber- und Internetrecht spezialisiert und berät viele Unternehmen im Zusammenhang mit Online-Fragen. So vertritt sie auch z.B. über 7000 abgemahnte Anschlussinhaber, denen vorgeworfen wurde, Rechtsverletzungen im Internet begangen zu haben. Darunter sind auch viele Inhaber von WLAN-Netzen, darunter viele betroffene Hotel- und Gaststättenbetriebe. Die Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE berät diese Betriebe nicht nur bei der Abwehr der gegnerischen Ansprüche sondern erarbeitet insbesondere auch zweckgerechte Lösungen, solche Haftungsrisiken in Zukunft zu vermeiden. Dabei hat sich vor allem die Vermittlung von VPN-Dienstleistern wie HOTSPLOTS für die Mandanten als praktikabel erwiesen.

Quelle: News aktuell

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