Aufgrund steigender Infektionszahlen und aus Sorge vor einer zweiten Welle führen viele Länder mitten in der Urlaubssaison die Maskenpflicht wieder ein. Die ARAG Experten informieren, wo sich Reisende wieder auf einen Mundschutz einstellen müssen.
Österreich
Als die Fallzahlen über 100 Neuinfektionen pro Tag stiegen, war sie ganz schnell wieder da, die Maskenpflicht. Zuletzt musste sie nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Apotheken getragen werden. Nun ist der Schutz auch wieder in Geschäften, Post- und Bankfilialen und überall dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, vorgeschrieben.
Frankreich
Auch Frankreich hebt die Lockerung der Maskenpflicht aufgrund steigender Corona-Infektionszahlen wieder auf: Statt nur in Bus und Bahn muss der Mund-Nasen-Schutz nun auch wieder in Geschäften und Banken getragen werden sowie in Restaurants und Kinos, sobald man nicht mehr am Platz sitzt.
Spanien
Laut Auswärtigem Amt gilt in zahlreichen autonomen Gemeinschaften, darunter Katalonien, Andalusien und auf den Balearen eine verschärfte, generelle Maskenpflicht. Die Mund-Nasen-Bedeckung muss an allen öffentlichen Orten und auch im Freien getragen werden. Verstöße werden mit Geldstrafen von bis zu 100 Euro geahndet. Im Übrigen muss landesweit eine Mund- und Nasenbedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln und an allen öffentlichen Orten getragen werden, an denen ein Sicherheitsabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann.
Belgien
Bei unserem Nachbarn Belgien musste ohnehin in öffentlichen Verkehrsmitteln, beim Einkaufen, in Kirchen, Museen, Kinos und Theatern eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Wegen steigender Fallzahlen gilt seit dem 25. Juli nun auch eine Maskenpflicht auf Märkten, Jahrmärkten, in Einkaufsstraßen und öffentlichen Gebäuden sowie in Restaurants und Cafés.
Bulgarien
Auch im Balkanstaat gab es eine Rückkehr zur Maskenpflicht. Laut Auswärtigem Amt wurde die Corona-bedingte, epidemische Ausnahmesituation bis 31. Juli 2020 verlängert. Wegen schnell steigender Corona-Fallzahlen besteht u.a. eine erneute Maskenpflicht bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, in Apotheken und anderen geschlossenen öffentlichen Räumen wie etwa in Supermärkten, Apotheken oder Kirchen.
Großbritannien
In England und Wales muss ab sofort auch in Geschäften wieder eine Maske getragen werden. Zwischenzeitlich war die Bedeckung auf den öffentlichen Nahverkehr beschränkt. In Schottland war hier ein Mund-Nasen-Schutz bereits seit dem 10. Juli zwingend vorgeschrieben. Wer darauf verzichten möchte, muss mit Bußgeldern von rund 100 Euro rechnen.
Kroatien
Zusätzlich zu Bussen und Bahnen muss eine Maske seit Mitte Juli auch wieder in Geschäften und Krankenhäusern getragen werden. In Restaurant hingegen muss nur das Servicepersonal einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Tschechien
In Regionen, in denen es zuletzt mehr Neuinfektionen gegeben hatte, wurde die Maskenpflicht wieder eingeführt. Davon betroffen sind Mährisch-Schlesien und Reichenberg, eine an Sachsen angrenzende Region. Darüber hinaus muss nun wieder in Apotheken und unverändert in der Prager U-Bahn eine Maske getragen werden.
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https://www.arag.de/coronavirus/reisen/
(ARAG)