Es handelt sich um Betriebsrenten, die in Form einer Direktzusage gegeben wurden. Laut Axa stellt das Angebot eine Art Gleichbehandlung der Ex-Mitarbeiter gegenüber den aktiven Arbeitnehmern dar. Diesen hatten die Axa vor Kurzem ein Kapitalwahlrecht für ihre künftige Betriebsrente eingeräumt. „Wir wollen damit die Flexibilität für unsere Pensionäre erhöhen“, betonte ein Sprecher. Die Annahme des Abfindungsangebots ist freiwillig. Eine spezielle Hotline berät die Ex-Mitarbeiter.
Kapitalzahlung muss versteuert werden
Das dürfte nicht einfach sein. Für die Betroffenen ist die Annahme der Leistung ein Vabanquespiel. Vielfach würde nämlich ein Weiterbezug der Betriebsrente zu einer deutlich höheren Kapitalleistung führen. Die Axa verweist bereits im Schreiben darauf, dass die Kapitalzahlung individuell versteuert werden muss und für gesetzlich Krankenversicherte weiterhin die Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung besteht. Errechnet wurde der Barwert der Abfindung nach der Heubeck-Tafel mit 3,88 Prozent Rechnungszins. Zudem wurde als Inflationsausgleich ein Rententrend von 1,75 Prozent berücksichtigt.
Schwierige Beratung
Wie ein Beispiel zeigt, lohnt sich die Abfindung rein rechnerisch für einen 85-jährigen Rentner schon dann nicht, wenn er nur die prognostizierte Lebenserwartung der Generationensterbetafel des Statistischen Bundesamtes erreicht. Trotzdem ist die Beratungssituation schwierig. Denn nach Meinung des Versicherungsmathematikers Peter Schramm aus Diethardt komme es im Wesentlichen darauf an, ob die Betriebsrente für den Lebensunterhalt benötigt wird. „Andernfalls kann sich der Rentner mit der Kapitalauszahlung noch ein paar Jahre ein schönes Leben machen“, so Schramm. Auch für stark erkrankte Rentner dürfte die Abfindung durchaus eine gute Option sein.
Kaum Trend zur Entlastung der Pensionszusagen
Wird das Angebot von vielen Rentner angenommen, könnte die Axa ihre Pensionsverpflichtungen entlasten. Immerhin stehen Pensionszusagen durch die Niedrigzinsphase extrem unter Druck. Experten bezweifeln aber, dass die Abfindungsaktion bei anderen Unternehmen viele Nachahmer findet. „Hier stehen die strengen Regeln des Betriebsrentengesetzes entgegen“, sagt Jean-Baptiste Abel von der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) aus Berlin. Ohne Zustimmung des Arbeitnehmers könnten grundsätzlich nur Kleinstrenten abgefunden werden. Zudem postuliere § 3 des BetrAVG ein strenges Abfindungsverbot für alle Betriebsrenten, die nach dem 1.Januar2005 begonnen haben. Auch die Axa hat daher ihr Angebot auf Altrentner beschränkt.
Wann die Abfindungsvereinbarug nichtig ist
Allein für aktiv im Unternehmen beschäftigte Arbeitnehmer können Abfindungsvereinbarungen getroffen werden. Sie dürfen aber nicht in engen Zusammenhang mit einem Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen stehen. Bei einem Verstoß gegen das Abfindungsverbot ist die Abfindungsvereinbarung sogar nichtig und die zugesagte Leistung kann bei Eintritt des Versorgungsfalls trotz Abfindungszahlung durch den Arbeitnehmer verlangt werden, wie der Rentenberater Kölner Spezial Beratungs-GmbH für betriebliche Altersversorgung klarstellt.
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