Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) hat erneut eine empfindliche Niederlage gegen klagende Phoenix-Anleger einstecken müssen. Nachdem bereits das Amtsgericht Berlin-Mitte die EdW im Dezember 2009 zur Zahlung der gesamten Entschädigung an Phoenix-Anleger verurteilt hatte, zog jetzt das Landgericht Berlin nach. „Auch das Landgericht Berlin hat nun mit einem Urteil festgestellt, dass die EdW nicht berechtigt ist, an die geschädigten Phoenix-Anleger nur Teilentschädigungen zu leisten und einfach erhebliche Teile der Entschädigung zurückzubehalten“, so Rechtsanwalt Matthias Kilian von der Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena), der auch das aktuelle Urteil gegen die EdW für die Phoenix-Anleger vor dem Landgericht Berlin erstritten hat.
„Damit dürfte es“, so Kilian, „der EdW zunehmend schwerer fallen, ihre Teilentschädigungspraxis gegenüber den Phoenix-Anlegern weiter durchzuhalten“. „Wenn drei Berufsrichter des Landgerichts Berlin klar feststellen, dass die Klage gegen einen Teilentschädigungsbescheid begründet ist, erkennt auch der zurückhaltendste Anleger die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Vorgehens gegen die EdW. Er wird sich nicht weiter vertrösten lassen, sondern ebenfalls Klage erheben“, erklärt Kilian weiter.
Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Berlin sprachen den klagenden Anlegern nicht nur die gesamte Entschädigung zu. Sie verurteilten die Entschädigungseinrichtung auch dazu, den klagenden Anlegern jeweils 90 Prozent der Rechtsverfolgungskosten zu erstatten. Mit dem aktuellen Urteil des Landgerichts Berlin wird die Rechtsauffassung der PWB Rechtsanwälte weiter untermauert und das bisherige Vorgehen bestätigt.