Über die Hintergründe dieser erneuten Niederlage der Entschädigungseinrichtung informiert die Rechtsanwaltskanzlei in einem ausführlichen TV-Interview mit Rechtsanwalt Kilian auf der Homepage unter www.pwb-law.com .
Der Entschädigungsfall bei der Phoenix Kapitaldienst GmbH war bereits im März 2005 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festgestellt worden. Seit dieser Zeit warten die geschädigten Anleger auf die gesetzliche Entschädigung durch die zuständige Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen. Die EdW hatte in der Regel nur noch Teilentschädigungen zugesagt, mit der Begründung es dürfe ein „Einbehalt wegen möglicher Aussonderungsrechte“ vorgenommen werden. Einigen Anlegern hatte die EdW dennoch freiwillig den vollen Entschädigungsbetrag in Höhe von 20.000 Euro gewährt, während die anderen Anleger Klagen führen müssten, um den Rest zu erlangen.
„Spätestens nach dem vor dem Landgericht Berlin erreichten Urteil besteht nun die begründete Hoffnung, dass auch die übrigen Anleger mit gerichtlicher Hilfe die gesamte Entschädigung durchsetzen und erhalten können“, betont Kilian zuversichtlich. Gemeinsam mit seinem Team vertritt Rechtsanwalt Kilian über 1.900 geschädigte Phoenix-Anleger.
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