Wirtschaft

Daimler-Abgasskandal erreicht VW-Dimension

US-Justizministerium lässt in Stuttgart Daimler-Büros durchsuchen Nach Informationen der Deutschen Umwelthilfe sichern Ermittler der Unternehmensberatung Deloitte Touche Daten in den Büroräumen von Daimler

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Die Untersuchungen in den Werken sowie der Konzernzentrale in Möhringen haben bereits am 22. April 2016 begonnen, als das US-Justizministerium seine Ermittlungen bekannt gab

Seit letztem Freitag (22.4.2016) durchsuchen Spezialisten der Unternehmensberatung Deloitte Touche die Büroräume in der Motorenentwicklung sowie in der Konzernzentrale in Möhringen des deutschen Automobilherstellers. Die Ermittler, die wegen der Ermittlungen des US-Justizministeriums Daten sowie den E-Mailverkehr sicherstellen, suchen nach Hinweisen, ob Daimler illegale Abschalteinrichtungen in seinen Fahrzeugen verbaut hat, um die Abgasreinigung bei realen Fahrsituationen zu verringern.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat erstmals am 2. Februar 2016 auf die Abschaltung bei Temperaturen unterhalb von plus 10 Grad Celsius bei einer Mercedes C-Klasse 220 CDi hingewiesen. Einen Tag später – am 3. Februar 2016 – hat die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation ein ihr zugespieltes Eingeständnis dieser Abschalteinrichtung, das im Intranet von Daimler veröffentlicht war – publiziert und damit erstmals Daimler das Eingeständnis des Gebrauchs von Abschalteinrichtungen nachweisen können.

In den USA wie auch in der EU sind aus gutem Grund Abschalteinrichtungen in der Abgasreinigung gesetzwidrig. Als Folge der giftigen Stickoxid-Emissionen sterben jährlich 10.400 Menschen vorzeitig an den Folgen des Dieselabgasgiftes NO2. Im März 2016 belegte die DUH in einem Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Remo Klinger, dass die von Daimler dauerhafte Aktivierung einer Abschalteinrichtung bei Temperaturen unter 10 Grad Celsius rechtswidrig ist. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages bestätigte diese Rechtsauffassung in einem eigenen Gutachten.

„Daimler setzt die DUH seit unserer Veröffentlichung der ersten Ergebnisse eigener Untersuchungen im Dezember 2015 zu einem Mercedes C 200 CDI massiv unter Druck. Unsere Veröffentlichung der Drohbriefe von Daimler-Anwalt Christian Schertz führte zu einem Rechtsstreit, den wir Anfang April für uns entscheiden konnten“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Seit Beginn des Abgasskandals steht die DUH in einem intensiven Austausch mit nationalen, europäischen und amerikanischen Behörden. Im Februar fand auf Einladung der amerikanischen Umweltbehörde (Environmental Protection Agency, EPA) in der amerikanischen Botschaft in Berlin ein Gespräch mit dem EPA-Direktor Christopher Grundler statt, bei dem es auch um die gefundenen Hinweise auf Abschalteinrichtungen bei Mercedes Fahrzeugen bezüglich der Erkennung der Prüfsituation beziehungsweise die Temperaturabschaltung ging. Die EPA kündigte eigene Messungen und Gespräche mit Daimler an, die nun zur Einleitung der Untersuchung führten.

Die Berichte über die dauerhafte Aktivierung einer temperaturgesteuerten Abschalteinrichtung führte in den USA zu einer Sammelklage, in der neben den Ergebnissen des niederländischen Prüfinstituts TNO sowie der DUH auch eigene Messungen aufgeführt wurden. Die am 7.4.2016 eingereichte US-Klage spricht von einer bis zu 65-fachen Überschreitung der Stickoxid (NOx)-Grenzwerte auf der Straße.

Bundesverkehrsminister Dobrindt erhielt dieselben Informationen über die Untersuchungsergebnisse von allen durch die DUH untersuchten beziehungsweise analysierten Fahrzeuge. Bis heute hat Herr Dobrindt im Gegensatz zu den amerikanischen Behörden jedoch seinen Staatssekretären und dem Beamtenapparat jeden Gesprächskontakt mit der DUH untersagt. Im Gegensatz zu den amerikanischen Behörden fanden im Bundesverkehrsministerium keine gezielten Überprüfungen der von der DUH übermittelten Messergebnisse statt. Den übermittelten Hinweise auf Abschalteinrichtungen bei Daimler Fahrzeugen (Neben zwei Mercedes Modellen der Smart Diesel) wie auch anderen Autoherstellern (Opel, BMW) ging das Dobrindt-Ministerium nicht nach.

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