Wirtschaft

Das Fahrrad mit Pep: Das Pedelec

ARAG Experten über steigende Unfälle unter Pedelecfahrern

MaBraS / Pixabay

Die Coronakrise verändert das Verkehrsverhalten der Verbraucher: Viele steigen auf das Fahrrad um. Für längere Pendelfahrten kommen daher die elektrischen Modelle in Betracht. Mit zunehmenden Zahlen von Pedelec-Fahrern steigen aber auch die Unfallzahlen. So verzeichnete das Statistische Bundesamt in der ersten Hälfte von 2020 mit fast 48 Prozent einen dramatischen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. Die ARAG Experten klären auf.

Pedelec oder S-Pedelec?

Das Konzept: Wenn der Fahrer in die Pedale tritt, unterstützt ein eingebauter Elektromotor die Leistung. Pedelecs dürfen nur eine Tretunterstützung bis 25 km/h bieten und sind dann rechtlich Fahrräder. Bei einer Tretunterstützung bis 45 km/h spricht man von S(peed)-Pedelecs. Letztere gelten nicht mehr als Fahrräder und sind somit versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge. Solche Modelle müssen auf der Straße fahren. Weiterhin gelten für S-Pedelecs eine Helmpflicht, die Pflicht, ein Versicherungskennzeichen zu führen und Fahrer brauchen einen Führerschein der Klasse AM. Im Gegensatz zu den Pedelecs gilt für S-Pedelecs ein Mindestalter von 16 Jahren. In Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ist das Fahren jedoch schon ab 15 Jahren erlaubt.

Aufrüsten per App

Bei einigen Pedelec-Modellen ließ sich mit einer vom Hersteller mitgelieferten App die Motorbeschränkung (bis 25 km/h) ausschalten. Damit hat man das Rad aber illegal zum S-Pedelec aufgerüstet! Wer sein Pedelec auf eine solche Weise in ein S-Pedelec umwandelt, muss mit saftigen Geldstrafen rechnen! Nachdem die Hersteller ihre Steuer-Apps aktualisiert hatten, ist eine Aufrüstung per Knopfdruck nicht mehr möglich. Die ARAG Experten raten Verbrauchern dazu, die Steuersoftware immer auf dem aktuellsten Stand zu halten.

Was darf man mit dem S-Pedelec?

Da S-Pedelecs rechtlich keine Fahrräder sind, gelten für sie andere Regeln. S-Pedelecs müssen grundsätzlich auf der Straße fahren. Rad- und Waldwege sind tabu, auch wenn Mofas dort erlaubt sind. Wenn Fußgängerzonen oder Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Fahrräder freigegeben sind, betrifft das nicht die S-Pedelecs. Kinder im Anhänger zu transportieren, ist bei den S-Varianten ebenfalls untersagt.

Sicherheit auf dem Pedelec

Dass der Fahrradverkauf zu Coronazeiten boomt, ist offensichtlich. Obwohl es bei den meisten Unfällen um Zusammenstöße mit Pkw geht, gibt es bei immerhin 20 Prozent keine ersichtliche Fremdeinwirkung. Neben unzureichender Infrastruktur liegen aber in vielen Fällen ein unsicheres Fahrverhalten und Fehleinschätzungen einem Unfall zugrunde. Die ARAG Experten raten jedem, der sich ein Pedelec oder S-Pedelec zulegt, ein Fahrtraining zu absolvieren, um sich an die ungewohnten Kräfte zu gewöhnen. Die Deutsche Verkehrswacht stellt zum Thema Sicherheit auf dem Pedelec eine kostenlose Broschüre sowie weitere Informationen zur Verfügung.

Radfahrverbot

Wer sein Pedelec nicht richtig unter Kontrolle hat und dadurch andere gefährdet, muss mit Konsequenzen rechnen! Obwohl es in Deutschland für Pedelecs und andere Fahrräder keine Führerscheinpflicht gibt, können auch Radlern Fahrverbote auferlegt werden. Wenn Radler im Verkehr eine Straftat begehen oder sich sonst auffällig verhalten, kann es zu einem Radfahrverbot kommen. Dazu zählen beispielsweise das Gefährden anderer Verkehrsteilnehmer, Rotlichtverstöße, Fahren unter Alkoholeinfluss und die Benutzung der falschen Fahrbahnseite. Setzt ein Radler sich über ein verhängtes Radfahrverbot hinweg, kann das ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro nach sich ziehen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

(ARAG)

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