Wirtschaft

Deutsche Umwelthilfe kritisiert: Sinkende Stromeinkaufspreise kommen beim Verbraucher nicht an

Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) steigt 2017 auf 6,88 Cent - Börsenstrompreis sinkt durch anhaltend hohes Stromangebot - DUH fordert Stromanbieter auf, die günstigeren Börsenpreise an Stromkunden weiterzugeben.

Im Jahr 2017 wird die EEG-Umlage nach den heute (14.10.2016) bekannt gegebenen Prognosen der Übertragungsnetzbetreiber von aktuell 6,35 Cent pro Kilowattstunde auf 6,88 Cent steigen. Gleichzeitig sinken aber der Börsenstrompreis und damit die Strombeschaffungskosten für die Stromhändler.

„Zwischen 2014 und 2016 sind die Strombeschaffungskosten von 9,75 auf 8,66 Cent pro Kilowattstunde gefallen. Grund dafür ist der sinkende Börsenstrompreis, der durch das hohe Stromangebot immer günstiger wird. Auch für 2017 ist zu erwarten, dass die Börsenstrompreise weiter fallen werden. Die Beschaffungskosten für Strom dürften 2017 auf etwa gleichem Niveau wie 2016 liegen. Wir fordern daher die Stromanbieter auf, diese Preisvorteile weiterzugeben“, kommentiert DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner.

Die EEG-Umlage benennt transparent alle gesellschaftlichen Kosten, die mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien verbunden sind. Der Betrieb von Kohle- und Atomkraftwerken zieht Kosten nach sich, die nicht im Strompreis abgebildet sind.

„Die EEG-Umlage erweckt den Eindruck, dass nur die Erneuerbaren Energien Kosten verursachen. Dabei ist es fossiler Strom, der den Klimawandel verursacht“, ergänzt Peter Ahmels, Leiter Energie und Klimaschutz. „Das Umweltbundesamt hat bereits 2012 festgestellt, dass Kohlestrom Folgekosten von etwa 10 Cent/Kilowattstunde verursacht. Die Bundesregierung muss durch eine ökologische Steuerreform verursachungsgerecht gegensteuern, zum Beispiel durch eine zusätzliche CO2-Abgabe auf fossilen Strom. Der bereits existierende Treibhausgas-Emissionshandel ist völlig unzureichend.“

Hintergrund: Die EEG-Umlage wird jedes Jahr von den Übertragungsnetzbetreibern festgelegt. Sie gleicht die Differenz zwischen dem Börsenstrompreis und dem garantierten Preis für die Anlagenbetreiber der Erneuerbaren Energien aus. Energieintensive Industrien und Schienenbahnen sind von der EEG-Umlage weitgehend ausgenommen. Diese Ausnahmen machen etwa ein Drittel der EEG-Umlage aus.

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