Die DUH hat beispielhaft errechnet, wie hoch die zusätzliche Jahressubvention von Dienstwagen ausfallen würde, sollten sich die deutschen Autobauer mit ihren Vorstellungen durchsetzen. Bei nachfolgender Modellberechnung wurde konservativ ein um 20 Prozent niedrigerer Kaufpreis gegenüber dem Bruttolistenpreis für einen Arbeitnehmer mit einem Steuersatz von 40 Prozent + Entfernung von Wohnort zum Arbeitsplatz von 30 Kilometer zugrunde gelegt.
Dienstwagen/Modell Preis PS g CO2/km Subvention/Jahr
VW Golf TDI
Blue Motion 21.025 EUR 105 99 384 EUR
BMW 520d 39.950 EUR 194 132 730 EUR
Mercedes S 350 CDI 73.720 EUR 235 199 1.348 EUR
BMW M5 94.700 EUR 507 357 1.733 EUR
Mercedes S 65 AMG 222.768 EUR 612 346 4.056 EUR
Seit Jahren fordern dagegen die Deutsche Umwelthilfe und andere Umweltorganisationen, das deutsche „Dienstwagenprivileg“, also die beispiellose Subvention der Anschaffung von Dienstwagen, auf klimaverträgliche Fahrzeuge zu beschränken beziehungsweise wie in Großbritannien, Frankreich und anderen EU-Mitgliedsstaaten, hohe Strafsteuern für Klimakiller zu verlangen. Die von VDA-Präsident Wissmann geforderte Regelung führt zum glatten Gegenteil, nämlich zu einem zusätzlichen Steuergeschenk an Dienstwagennutzer, die sich für besonders klimaschädliche Fahrzeuge entscheiden.
Der DUH-Bundesgeschäftsführer schlug vor, die Dienstwagenbesteuerung insgesamt nach ökologischen Gesichtspunkten zu reformieren. Dazu müsse ein an Schadstoffklassen, Spritverbrauch und Klimagasemissionen orientiertes Steuersystem eingeführt werden. Eine steuerliche Abzugsfähigkeit von Dienstwagen für Unternehmen könne es in Zeiten des Klimawandels nur für Fahrzeuge geben, die den CO2-Zielwert der EU für 2008 in Höhe von 140 Gramm CO2 pro Kilometer (g CO2/km) einhalten. Alle neu angeschafften, dienstlich genutzten Spritschlucker, die darüber liegen, dürften vom Staat nicht mehr über die Absetzbarkeit als Betriebsausgaben subventioniert werden. Dies sollte sowohl für die Anschaffung wie auch für die laufenden Unterhaltskosten gelten. Darüber hinaus fordert die DUH die Beibehaltung des Bruttolistenpreises als Berechnungsgrundlage für die Besteuerung.