8) Ein kurzer Abstecher über die Grenze stellt kein Problem dar? Fahrten in das benachbarte Ausland müssen angemeldet werden. Geschieht dies nicht, bedeutet dies einen Vertragsbruch gegenüber der Mietwagenfirma. Bei einem möglichen Schadensfall kann die Versicherung ausfallen.
9) Je schneller, desto besser? Beivielen Verleihfirmen fallen am Flughafen höhere Kosten an. Wenn möglich, also von einer Mietstation abseits des Flughafens mieten.
10) Kann ich mal fahren? Nur im Mietwagenvertrag eingetragene Personen sind berechtigt, das Fahrzeug zu führen. Abgesehen von den entstehenden Versicherungsproblemen, kann der Fahrer bei einer Verkehrskontrolle auf Grund der fehlenden Fahrbefugnis sogar verhaftet werden!
Quelle: www.pressportal.de