Volkswagen verkündete aktuell das Scheitern der Vergleichsverhandlungen mit der Verbraucherzentrale. Nun treffen sich beide Parteien vermutlich wieder vor Gericht. Bis ein rechtskräftiges Urteil verkündet wird, werden jedoch Jahre vergehen. Dadurch sinken die Entschädigungsansprüche der rund 460.000 Verbraucher voraussichtlich um mindestens 377 Millionen Euro. Der Rechtsanwalt Claus Goldenstein erklärt die Hintergründe dazu. Seine Kanzlei Goldenstein & Partner vertritt mehr als 17.800 Mandanten im Abgasskandal und ist in der Sache für den ersten Fall verantwortlich, der vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt wird:
“Die Verbraucherzentrale wollte sich mit VW auf einen Vergleich einigen, der jedoch an den Honorarforderungen der Anwälte der Verbraucherzentrale scheiterte. Zwar bietet Volkswagen den 460.000 Teilnehmern der Musterfeststellungsklage eine Entschädigung von rund 1800 Euro pro Person an, doch diese Summe ist nicht hinnehmbar.
Zum Vergleich: Wir von Goldenstein & Partner erstreiten im Abgasskandal durchschnittlich Entschädigungen in Höhe von 4600 Euro, wenn das jeweilige Fahrzeug nicht an den Hersteller zurückgegeben wird. Dennoch ist die Rückgabe des jeweiligen PKW in den meisten Fällen aber deutlich lukrativer, denn dafür gibt es nicht selten Entschädigungen in Höhe von mehreren zehntausend Euro.
Nun muss sich das Oberlandesgericht Braunschweig aller Voraussicht wieder mit dem Fall befassen. Anschließend geht die Musterfeststellungsklage wohl bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH). Volkswagen selbst erwartet ein rechtskräftiges Urteil daher frühestens im Jahr 2023. Bis dahin sinkt der Entschädigungsanspruch der betroffenen Fahrzeughalter jedoch um fast eine halbe Milliarde Euro.
Die bisherigen Urteile im Abgasskandal fallen alle ähnlich aus: So setzt sich die individuelle Entschädigungssumme jedes Klägers bei der Rückgabe des manipulierten Fahrzeuges aus dem ursprünglichen Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die bereits gefahrene Strecke zusammen. Für diese Nutzungsentschädigung ziehen die zuständigen Gerichte eine ungefähre maximale Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges heran und berechnen darauf basierend den Wertverlust aufgrund der bislang zurückgelegten Strecke. Im Schnitt gehen die Gerichte in ihren bisherigen Einschätzungen von einer maximalen Laufleistung in Höhe von 272.367 Kilometern pro Fahrzeug aus.
Laut Kraftfahrtbundesamt legt ein durchschnittlicher PKW in Deutschland jährlich 13.922 Kilometer zurück. Demnach verlieren die betroffenen Fahrzeuge pro Jahr rund 5,11 Prozent ihres Wertes. Bezogen auf den durchschnittlichen Kaufpreis in Höhe von 24.621 Euro, den die von uns vertretenen VW-Halter für ihren PKW zahlten, bedeutet das eine jährliche Wertminderung von mehr als 1.250 Euro pro Fahrzeug. Insgesamt verlieren die Fahrzeuge der 460.000 in der Musterfeststellungsklage eingeschriebenen VW-Halter demnach rund 583,3 Millionen Euro an Wert – jedes Jahr.
Ausgeglichen wird diese Summe zumindest in Teilen durch den Deliktzins in Höhe von 4 Prozent pro Jahr, den Volkswagen seinen geschädigten Kunden möglicherweise auszahlen muss. In diese Richtung hat sich bislang unter anderem das Oberlandesgericht Köln ausgesprochen. Insgesamt müsste Volkswagen seinen geschädigten Kunden bis 2023 demnach Deliktzinsen in Höhe von rund 453 Millionen Euro pro Jahr zahlen. Das sind dennoch mehr als 125,8 Millionen Euro weniger als die betroffenen Fahrzeuge jährlich an Wert verlieren. Bis 2023 kommt so eine Wertminderung von mindestens 377,4 Millionen Euro zusammen.
Das Musterfestellungsverfahren halten wir daher insgesamt für einen ähnlich schweren Betrug an den deutschen Verbrauchern wie der Manipulationsskandal selbst, denn nach dem Scheitern der Vergleichsverhandlungen wird Volkswagen wird das Verfahren bis vor den EuGH ziehen. Bis die betroffenen VW-Halter entschädigt werden, könnte jedoch noch mehr Zeit vergehen: Sollten die Kläger letztlich Recht bekommen, müssten sie anschließend nämlich erneut gegen VW vor Gericht ziehen, um ihre individuelle Entschädigung zu erhalten. Da rund 460.000 VW-Kunden Teil dieses Verfahrens sind, würde die daraus resultierende Klagewelle die deutschen Gerichte komplett überfordern und den Prozess weitere Jahre in die Länge ziehen.
Wir von Goldenstein & Partner setzen uns bereits seit Jahren für die Rechte von betroffenen Fahrzeughaltern ein, um diesbezüglich auch in Deutschland für eindeutige Rechtsverhältnisse zu sorgen. Noch in diesem Jahr werden wir einen großen Durchbruch in der Sache erzielen, denn am 5. Mai 2020 wird ein Fall von uns vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt. Es ist der erste BGH-Fall im Abgasskandal. Ein Urteil wird noch am selben Tag erwartet und eine Signalwirkung für sämtliche Gerichte in Deutschland haben. Betroffenen Fahrzeughaltern raten wir dazu, ihre Rechte individuell durchzusetzen und sich keiner Sammelklage anzuschließen.”
Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.goldenstein-partner.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.
(Goldenstein & Partner)