Seit 2017 kontaktierte Daimler mehr als drei Millionen Fahrzeughalter, um an ihren Autos eine “freiwillige Kundendienstmaßnahme” durchzuführen. Dabei handelt es sich um ein Software-Update, das den unerlaubt hohen Schadstoffausstoß der Autos reduzieren soll. Erst jetzt hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen offiziellen Rückruf der betroffenen PKW veranlasst. Das wirft Fragen auf. Der Rechtsanwalt Claus Goldenstein erklärt, was betroffene Halter nun wissen müssen. Seine Kanzlei Goldenstein & Partner vertritt mehr als 17.800 Mandanten im Abgasskandal und ist in der Sache für den ersten Fall verantwortlich, der vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt wird:
“Seit 2017 führt Daimler freiwillige Software-Updates an Dieselfahrzeugen durch, da die PKW die geltenden Umweltvorschriften nur bei bestimmten Temperaturen einhalten. Dafür soll der Konzern sämtliche Halter von Mercedes-Benz-Dieselfahrzeugen der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6b kontaktiert haben. Mit der Aktion versuchte Daimler den Einbau von illegalen Abschalteinrichtungen zu vertuschen. Zuletzt wollte der Konzern seine Kunden sogar mit Wertgutscheinen zu der Durchführung des Updates bewegen. Ein offizieller Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes erfolgte erst jetzt – knapp drei Jahre später.
Das wirft ein schlechtes Licht auf das KBA. Es wirkt, als hätte sich die Behörde mit Daimler abgesprochen, um den finanziellen Schaden des Konzerns sowie den bürokratischen Aufwand des KBA auf Kosten der Verbraucher zu reduzieren. Dabei hätte ein offizieller Rückruf spätestens Anfang 2019 erfolgen müssen, als der Bundesgerichtshof in Karlsruhe den erhöhten Schadstoffausstoß in den betroffenen Autos von Mercedes-Benz als Sachmangel wertete. Verkehrsminister Scheuer, dem das KBA unterliegt, geriet zuletzt bereits in die Kritik, weil er im Abgasskandal keine Bußgelder gegen die verantwortlichen Autobauer verhing – möglicherweise, um diese zu schützen.”
Wer ein freiwilliges Update durchführen ließ, wird nicht über offiziellen Rückruf informiert
“Daimler wollte mit den freiwilligen Updates den Einbau von illegalen Abschalteinrichtungen vertuschen und in einigen Fällen ist das auch gelungen: PKW-Besitzer, die das Update durchführen ließen, werden nun nämlich nicht über den offiziellen Rückruf informiert. Dabei war ihnen möglicherweise gar nicht bewusst, dass ihr Fahrzeug illegal manipuliert wurde”, erklärt Claus Goldenstein und führt fort:
Betroffene Fahrzeughalter können sich juristisch wehren
“Die betroffenen Fahrzeuge haben deutlich mehr Schadstoffe ausgestoßen, als es erlaubt war. Das ist Betrug. Die Autos werden spätestens durch den KBA-Rückruf massiv an Wert verlieren und könnten zudem in einigen deutschen Städten von Fahrverboten betroffen sein. Eine ähnliche Entwicklung gab es bereits bei nahezu jedem Rückruf im Zusammenhang mit dem Dieselskandal. Daher können diese Fahrzeuge gegen eine Entschädigungszahlung, die über dem aktuellen Marktwert auf dem Gebrauchtmarkt liegt, an den Hersteller zurückgegeben werden. Mittlerweile urteilen nahezu sämtliche Gerichte in Deutschland in der Sache verbraucherfreundlich.
Wir von Goldenstein & Partner vertreten mehr als 17.800 Mandanten im Abgasskandal und sind in der Sache für den ersten Fall verantwortlich, der vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt wird. Auch für Mercedes-Benz-Modelle können wir Entschädigungen durchsetzen. Fahrzeughalter, die in den vergangenen Jahren bezüglich der freiwilligen Kundendienstmaßnahme von Daimler kontaktiert wurden, raten wir unbedingt dazu, von ihren Rechten Gebrauch zu machen.”
Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.goldenstein-partner.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.
(Goldenstein & Partner)