Dieselskandal schädigt Ruf der Autoindustrie
Deutsche Verbraucher wünschen sich Sammelklagen
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Das Vertrauen der Bürger in das deutsche Justizsystem ist unverändert hoch: 68 Prozent der Bevölkerung haben sehr viel oder ziemlich viel Vertrauen in die Gesetze, 64 Prozent in die Gerichte. Nichtsdestotrotz wächst die Zahl derer, die eine Überlastung der Gerichte bemerken: Von 60 Prozent im Jahr 2010 auf 77 Prozent im vergangenen Jahr.
Das geht aus dem ROLAND Rechtsreport 2018 hervor, den ROLAND Rechtsschutz vor Kurzem veröffentlicht hat. Die Studie entsteht jährlich in Zusammenarbeit mit dem Institut für Demoskopie Allensbach. Die Einstellung der Bevölkerung zum Justizsystem und zur außergerichtlichen Konfliktlösung ist ein fester Bestandteil der Untersuchung. Darüber hinaus analysiert der diesjährige Rechtsreport die Meinungen der Verbraucher zum Dieselskandal und die in diesem Zusammenhang oft diskutierte Frage der Einführung von Sammelklagen in Deutschland.
In Bezug auf das Justizsystem kritisieren die Bürger insbesondere die langen Verfahrensdauern (83 Prozent) und ihrer Ansicht nach zu milden Strafen. Besonders gegenüber jugendlichen Straftätern sollten die Gerichte härter durchgreifen, sagen
57 Prozent. Auch hat jeder Zweite den Eindruck, dass Urteil und Strafmaß stark vom jeweils zuständigen Gericht (58 Prozent) und vom verpflichteten Anwalt abhängen. So meinen
66 Prozent, dass ein bekannter Anwalt die Chancen auf ein günstiges Urteil erhöht. Außerdem finden 55 Prozent die deutschen Gesetze viel zu kompliziert.
Angesichts der kritischen Haltung gegenüber der Arbeit der Gerichtsbarkeit überrascht es nicht, dass die Deutschen offen für die außergerichtliche Konfliktlösung sind. Besonders bekannt ist hier die Mediation, von der mittlerweile 73 Prozent der Bevölkerung schon einmal gehört haben. Zwar ist das Mediationsverfahren nach wie vor besonders bei Bürgern mit höherer Schulbildung bekannt, die Bekanntheit hat in den vergangenen Jahren jedoch am stärksten bei Personen mit einfacher Schulbildung zugenommen. 49 Prozent denken, dass sich mit der Mediation viele Streitigkeiten beilegen lassen – bei denen, die das Verfahren vor der Befragung bereits kannten, sind es sogar 52 Prozent.
Wie der ROLAND Rechtsreport 2018 weiterhin zeigt, hat der Ruf der Automobilindustrie – traditionell eine der beliebtesten Branchen in Deutschland – durch den Dieselskandal stark gelitten: Äußerten sich 2014 noch 62 Prozent der Bevölkerung positiv über deutsche Autohersteller, sind es inzwischen nur noch 26 Prozent. Damit wird die Automobilbranche ähnlich beurteilt wie die Energiewirtschaft oder Chemische Industrie.
Eine starke Auswirkung auf das Kaufverhalten ist im Rechtsreport 2018 hingegen nicht erkennbar: Lediglich jeder Vierte gibt an, künftig keinen Diesel mehr kaufen zu wollen. Vielmehr finden 20 Prozent der Bundesbürger die Aufregung über die Manipulationen übertrieben, bei den Dieselfahrern sogar 30 Prozent. Allerdings stand zum Befragungszeitraum das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu möglichen Fahrverboten aus.
Im Zusammenhang mit dem Dieselskandal wurde in den Medien häufiger über die Einführung von Musterfeststellungsklagen in Deutschland diskutiert. Bei dieser oft auch „Sammelklage“ genannten Form können mehrere Verbraucher zusammen Klage einreichen, um den Sachverhalt gemeinsam vor Gericht zu klären. Laut Rechtsreport 2018 würden
79 Prozent der Bundesbürger die Einführung von Sammelklagen als juristisches Mittel begrüßen, lediglich sechs Prozent wären dagegen.
Angesichts der möglichen Nachteile von Sammelklagen – nämlich, dass unter Umständen eine Klageindustrie entstehen kann, an der vor allem Anwaltskanzleien verdienen – fällt das Urteil jedoch anders aus: Die Gruppe der Befürworter schrumpft auf 63 Prozent, während die Gruppe der Gegner auf 21 Prozent wächst. Diese starke Beeinflussung des Meinungsbilds durch ein einziges Argument ist häufig ein Hinweis darauf, dass sich die Bevölkerung noch nicht besonders stark mit der entsprechenden Thematik auseinandergesetzt hat. Das bedeutet, dass die Akzeptanz von Sammelklagen in Deutschland vermutlich stark davon abhängt, wie diese Klageform in der Praxis ausgestaltet wäre.
(Roland Rechtsschutz)
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