Ziel ist es, damit einen Marktstandard zu setzen. Seit dem 25.5.2018 ist die DSGVO anzuwenden. Viele Punkte sind jedoch noch unklar. Viele Unternehmen sind noch nicht hinreichend aufgestellt. Auch viele Maklerunternehmen haben noch Bedarf an fachlicher Unterstützung. Ein wesentliches Element der korrekten Umsetzung der neuen Anforderungen ist eine an die Vorgaben der DSGVO angepasste Datenschutzerklärung – so der hergebrachte Begriff. In Zukunft unterscheidet man zwischen der Datenschutzinformation und der Einwilligung.
Mit der Datenschutzinformation erfüllen die Makler die Informationspflichten gegenüber den Kunden, dahingehend, wie mit deren Daten umgegangen wird. Mit der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung wird für bestimmte Verarbeitungsvorgänge bzw. bestimmte Kategorien von Daten – wie Gesundheitsdaten – , die ausdrückliche Einwilligung des Kunden zur Verarbeitung der Daten eingeholt. Beides ist in dem vom AfW gemeinsam mit den Maklerpools entwickelten Dokument verbunden.
Brancheneinheitliche Datenschutzerklärung
Der Maklerverband hatte jeweils am 11. April in Hamburg und am 2. Mai in München einen fachlichen Austausch der maßgeblichen Maklerpools der Branche, welche in der AfW-Initiative „Pools für Makler“ ihre Plattform gefunden haben, organisiert. Im Ergebnis war unter anderem das Ziel genannt worden, eine brancheneinheitliche Datenschutzerklärung zu formulieren – welche nun vorliegt.
„Wir wünschen uns sehr, dass sich auch weitere Branchenteilnehmer dieser nun schon auf sehr breiter Basis genutzten Vorlage anschließen. Es ist schon problematisch genug, dass die DSGVO in vielen Punkten mehr Fragen als Antworten aufwirft. Da sollte die Branche zumindest bei einem solchen Dokument einheitlich agieren. Gern machen wir hier den ersten Aufschlag. Und das mit der geballten Power der maßgeblichen Maklerpools. Konstruktive Kritik im Sinne aller Anwender und deren Kunden ist jederzeit willkommen.“ kommentiert Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverband Finanzdienstleistung.
(AfW)