Wirtschaft

E-Rechnung: Annahmepflicht ab 1. Januar 2025 und die größten Irrtümer

Ein bedeutender Meilenstein in der deutschen und europäischen Geschäftswelt wird bald erreicht: Die Einführung der E-Rechnung

Allerding gibt es auch weit verbreitete Missverständnisse rund um das Wachstumschancengesetz und die Pflicht zur E-Rechnung aber auch Herausforderungen in der doch recht kurzfristigen Implementierung.

Erster Irrtum

„Die Umsetzung des Wachstumschancengesetzes hat doch noch Zeit, schließlich gibt es großzügige Übergangsfristen.“

Richtig ist: Für die Annahme- und elektronische Weiterverarbeitung von Eingangsrechnungen, im Gegensatz zu Ausgangsrechnungen, gibt es keine Übergangsfrist! Sie sind somit verpflichtet ab 01.01.2025 diese Anforderung umzusetzen.

Die Umwandlung durch PDF-Bitmap-Druck, als Bild oder Ausdrucken, um das Handling analog zur Papierrechnung fortzuführen und dann den Papierausdruck zu archivieren (egal ob Papierablage oder gar Wiedereinscannen), verstößt schon jetzt gegen GoBD-Anforderungen. Die Übergangsfristen für den Versand eigener Ausgangsrechnungen als E-Rechnungen können schneller abgelaufen sein, als man auf den ersten Blick annehmen möchte. Außerdem werden B2B- und B2G-Kunden maschinenlesbare Rechnungen voraussichtlich früher einfordern.

Zweiter Irrtum

„Ich druck doch bereits meine Rechnungen als PDF und scanne alles ein bzw. lege E-Mails mit PDF-Rechnungen direkt elektronisch ab. Also habe ich doch schon E-Rechnungen umgesetzt?“

Richtig ist: Nein, das ist keine E-Rechnung im Sinne des Wachstumschancengesetzes! Solche Rechnungen sind nicht standardisiert maschinenlesbar. Ausnahmen gibt es nur für B2C-Umsätze, Bagatellgrenzen (250 EUR) und Fahrausweise. Alle übrigen B2B- und B2G-Umsätze in der EU werden künftig auf maschinenlesbaren Rechnungen nach EN16931, ZUGFeRD und XRechnung erlaubt sein. Ein PDF-Druck oder ein Papierausdruck ist dann nicht mehr zulässig!

Herausforderungen in der Implementierung

Die Einführung der E-Rechnung) stellt mittelständische Unternehmen aber auch vor erhebliche Herausforderungen. Die praktische Umsetzung der E-Rechnung zeigt deutliche Mängel, insbesondere in der Handhabung von Gutschriften und nicht standardisierten Belegläufen.

Viele Unternehmen berichten von Schwierigkeiten, die sich aus der nicht vollständig durchdachten Implementierung der E-Rechnungs-Systeme ergeben. „Die Systeme sind oft nicht in der Lage, mit komplexen Situationen wie Gutschriften bei Warenrücksendungen oder Dienstleistungsfehlern umzugehen“, erklärt Carsten Wagner, Partner und Geschäftsführer der dhmp next GmbH & Co. KG.

Diese Lücken führen zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten für die betroffenen Unternehmen, die bereits unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der jüngsten globalen Ereignisse leiden. „Wir benötigen dringend Lösungen, die unsere spezifischen Bedürfnisse als mittelständische Betriebe berücksichtigen“, fügt Wagner hinzu.

Experten fordern eine Überarbeitung und Nachjustierung der E-Rechnungssysteme, um die Integration von Gutschriften und die klarere Definition im Umgang mit Leistungsstörungen und Sonderfällen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die E-Rechnung den Alltag der Unternehmen effizient und effektiv unterstützt. Denn der Teufel steckt bekanntlich im Detail.

Um Unternehmen bei der Implementierung und Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Vorgaben zu unterstützen, bietet die dhmp Next GmbH & Co. KG als führende Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei ihre Expertise und Beratungsleistungen an. Wir stehen unseren Mandanten mit einem umfassenden Verständnis der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen, sowie bewährten Lösungen zur Seite, und haben nun aufgrund der sehr engen zeitlichen Rahmenbedingungen unterschiedliche Beratungs- und Servicepakete zusammengestellt. Hier legen wir besonders Wert auf eine einfache und transparente Sprache sowie praxisnahe Begleitung.

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