Die Koalitionäre haben sich darauf verständigt, die Erneuerbaren Energien zu unterstützen und bis 2030 auszubauen. Der Ausbau der Windenergie soll demnach um ein Drittel auf 10.500 Megawatt erhöht werden. Bereits die vorangegangene rot-rote Landesregierung hatte sich in ihrer Energiestrategie auf diese Zielmarke verständigt.
Zu den Verhandlungsergebnissen erklärt Jan Hinrich Glahr, Vorsitzender des Verbandes für Windenergie der Länder Berlin Brandenburg: „Die Zeichen stehen also eher auf ,Weiter so‘. Das ist zwar wenig ambitioniert, aber es wird wenigstens einen kontinuierlichen Ausbau geben.“ Er beklagt jedoch einen Mangel an Konsequenz und unterstützenden Maßnahmen bei den Koalitionären, die notwendig wären, um die Klimaziele erreichen zu können.
„Ich erneuere daher meinen Appell an die zukünftige Landesregierung – wir benötigen ein klares Bekenntnis zur Windenergie. Die fast 9.000 Beschäftigten der Windenergie benötigen Planungssicherheit“, so Glahr. Glaube man der heutigen Berichterstattung, so diskutieren die Koalitionäre immer noch über Abstandsregelungen. „Diese Diskussion suggeriert, dass es einen Zusammenhang zwischen größeren Abständen und wachsender Akzeptanz gebe. Aber dies ist nachweislich falsch“, erklärt er, die zukünftige Landesregierung müsse sich endlich klar äußern: Steht man zu den Klimazielen 2030, die nur mit der Windenergie überhaupt erreicht werden können, oder wendet man sich vom weiteren Ausbau der Windenergie ab und lässt damit sämtliche Klimaziele zur Makulatur werden?
Hintergrund:
Mehr Abstand – mehr Akzeptanz?
Die Fachagentur für Windenergie an Land hat eine Studie veröffentlicht. Diese führt im Ergebnis u.a. aus, dass sich die Aussage, mit steigendem Abstand nehme die Akzeptanz zu oder die Belästigung ab, nicht empirisch stützen lässt.
Was Mindestabstände von über 1.000 Metern bedeuten
Wie das Umweltbundesamt (UBA) im März 2019 berechnet hat, reduziert ein pauschaler Siedlungsabstand von 1.000 m signifikant die Möglichkeiten für den Ausbau der Windenergie. Das UBA geht davon aus, dass sich die Flächen, die dem Ausbau der Windenergie deutschlandweit zur Verfügung stünden, um 20 bis 50 Prozent reduzieren. Ein pauschaler Abstand von 1.300 m würde bereits mindestens die Hälfte der deutschlandweiten Flächenkulisse ausschließen, so dass lediglich zwischen rund 25 und 50 Prozent der ursprünglichen Windflächen verbleiben. Bei einem Abstand von 1.500 m verbleiben nur noch 15 bis 40 Prozent der Flächen. Ein Abstand von 2.000 m, wie er sich beispielsweise aus der bayerischen 10H-Regelung für moderne Binnenlandanlagen mit Gesamthöhen von 200 m ergibt, reduziert die deutschlandweite Flächenkulisse um 85 bis 97 Prozent.
Bei einem Abstand von 1.000 m waren noch etwa 20 bis 35 Prozent der bestehenden Windenergieanlagen repoweringfähig. Ein Abstand von 1.200 m würde dazu führen, dass an maximal einem Viertel der heutigen Anlagenstandorte nach Stilllegung der Altanlagen neue Anlagen errichtet werden könnten. Bei Abständen von 1.500 bis 2.000 m reduziert sich das Repoweringpotential also auf 16 bis 1 Prozent der heutigen Anlagenstandorte.
(BWE)