Hintergrund dafür ist, dass Erstranganleihen deutscher Banken nachrangig zu Einlagen, Derivaten und bestimmten strukturierten Bonds sind, seit im Januar 2017 ein neues Gesetz in Kraft getreten ist. Mit diesem Gesetz setzt Deutschland Reformen um, auf die sich die G20 im Jahr 2008 geeinigt haben. Danach sollen neben den Eigentümern eines Finanzinstituts gegebenenfalls auch Fremdkapitalgeber Verluste tragen.
„Für die Anleger von Erstranganleihen deutscher Banken erwächst aus dem Gesetz ein sehr viel weitergehendes Haftungsrisiko, das auch abhängig von der Bilanzstruktur der emittierenden Bank zu bewerten ist und grundsätzlich nicht mit dem Erstrangstatus vereinbar ist“, schreibt Michael Hünseler, Leiter Credit Portfolio Management bei Assenagon, in einem Kommentar.
Diese Sicht teilt nun auch die Rating-Agentur Standard & Poor’s. Sie kategorisierte die Senior Unsecured Schuldverschreibungen deutscher Banken als Senior Subordinated ein und stufte das Rating der betroffenen Anleihen herab.
„Da sich das Rating erstrangiger Schuldverschreibungen der Deutschen Bank nun bei S&P in unmittelbarer Nähe zum High Yield befindet, besteht das Risiko, dass sich Anleger von ihren Beständen trennen, um einem möglichen Verkaufszwang bei einer weiteren Herabstufung zuvorzukommen“, schreibt Hünseler. „Auch ist fraglich, ob die von S&P ausdrücklich festgestellte Nachrangigkeit dieser Anleihen mit Anlagebedingungen, die Erstrangigkeit erfordern, vereinbar ist.“ (Assenagon)